Antwort
Ich benötige Hilfe beim ausfüllen von Punkt 33 in Anlage V für die Einkommenssteuererklärung 2018. Ob die Absetzung für Abnutzung für Gebäude in meinem Fall auch angewendet werden kann .Ich habe mein Elternhaus 1978 überschrieben bekommen, dieses umgebaut und die Fertigstellung war 1995.