Mit 14 Jahren bist du bereits strafmündig. Da der Kaufhausdetektiv bereits sagte, dass du Post von der Polizei bekommst, kommt es wahrscheinlich zu einer Anzeige.
Wenn es zur Anzeige kommt, wirst du zur Polizei geladen um dort deine Aussage zu machen. Du musst dort nicht hingehen, kannst es aber. Du kannst auch hingehen, deine Personalien zu protokoll geben und dich dann nicht mehr weiter zu der Sache dazu äußern. Am besten wäre es, wenn du auf Geständig machst. Sag aber nicht, dass du vorher schon mal etwas geklaut hast.
Dann musst du wahrscheinlich zum Richter. Zu einer richtigen Verhandlung wird es wahrscheinlich nicht kommen, einen Anwalt brauchst du auch nicht. Du kannst dir natürlich einen suchen. Ist aber nicht nötig, würde auch nichts ändern.
Du wirst dann wahrscheinlich persönlich beim Richter erscheinen, eventuell ist der Staatsanwalt auch dabei. Dort wird er mit dir reden. zB warum du das getan hast, etc. Aber keine Angst, eine riesige Standpauke wird es nicht geben. Das sind auch nur Menschen, sowohl Richter als auch Staatsanwalt haben vermutlich als sie jünger waren auch mal was mitgehen lassen.
Am Ende einigen sich Richter und Staatsanwalt auf eine Strafe. Bei dem Wert der geklauten Sache kommst du wahrscheinlich nicht mit einer Verwarnung davon. Bereite dich schon einmal auf Sozialstunden vor, such dir eine Einrichtung bei der du das gerne machen würdest. Diese kannst du dem Richter dann vorschlagen.
Aber wie gesagt, keine Angst. Das ist keine große Sache. Offiziell bist du dann auch noch nicht vorbestraft.
Also ruhig Blut und mach den Scheiß nie wieder.
(Das war natürlich keine rechtliche Beratung, lediglich meine bescheidene Meinung aus eigener Erfahrung)