Ja, es geht. Du solltest jedoch darauf achten, dass auf dem PC, auf dem du später präsentiert auch OpenOffice installiert ist. Desweiteren sollte dieser Präsentations-PC auch die geeigneten Codecs haben, um das Video abzuspielen (sollte nur bei älteren PCs und divx/xvid Videos ein Problem darstellen).

Einfügen kannst du das Video unter: Einfügen -> Film und Klang.

...zur Antwort

Ganz ehrlich: Vergiss das Mädchen. Mach mit ihr rum wenn ihr betrunken seid, vielleicht auch mehr. Aber erhoffe dir keine feste Beziehung.

Wenn die gute Freundin meint, dass sie dich nur als Freund haben will: belass es dabei.

Wenn du wirklich in sie verliebt bist, dann brich den Kontakt ab und quäl dich nicht.

Ist wirklich ein gut gemeinter Rat. Frauen ticken in der Richtung etwas anders als wir Männer.

...zur Antwort

Mit 14 Jahren bist du bereits strafmündig. Da der Kaufhausdetektiv bereits sagte, dass du Post von der Polizei bekommst, kommt es wahrscheinlich zu einer Anzeige.

Wenn es zur Anzeige kommt, wirst du zur Polizei geladen um dort deine Aussage zu machen. Du musst dort nicht hingehen, kannst es aber. Du kannst auch hingehen, deine Personalien zu protokoll geben und dich dann nicht mehr weiter zu der Sache dazu äußern. Am besten wäre es, wenn du auf Geständig machst. Sag aber nicht, dass du vorher schon mal etwas geklaut hast.

Dann musst du wahrscheinlich zum Richter. Zu einer richtigen Verhandlung wird es wahrscheinlich nicht kommen, einen Anwalt brauchst du auch nicht. Du kannst dir natürlich einen suchen. Ist aber nicht nötig, würde auch nichts ändern.

Du wirst dann wahrscheinlich persönlich beim Richter erscheinen, eventuell ist der Staatsanwalt auch dabei. Dort wird er mit dir reden. zB warum du das getan hast, etc. Aber keine Angst, eine riesige Standpauke wird es nicht geben. Das sind auch nur Menschen, sowohl Richter als auch Staatsanwalt haben vermutlich als sie jünger waren auch mal was mitgehen lassen.

Am Ende einigen sich Richter und Staatsanwalt auf eine Strafe. Bei dem Wert der geklauten Sache kommst du wahrscheinlich nicht mit einer Verwarnung davon. Bereite dich schon einmal auf Sozialstunden vor, such dir eine Einrichtung bei der du das gerne machen würdest. Diese kannst du dem Richter dann vorschlagen.

Aber wie gesagt, keine Angst. Das ist keine große Sache. Offiziell bist du dann auch noch nicht vorbestraft.

Also ruhig Blut und mach den Scheiß nie wieder.

(Das war natürlich keine rechtliche Beratung, lediglich meine bescheidene Meinung aus eigener Erfahrung)

...zur Antwort

Es gibt viele Möglichkeiten mit 14 Jahren Geld zu verdienen. Am ehesten kommen Aushilfstätigkeiten in Betracht. Frag zum Beispiel bei Lokalen um die Ecke, ob sie jemanden brauchen der zB beim Putzen helfen kann.

Zeitung austragen wurde auch schon genannt, das ist eigentlich der typische Beruf für Minderjährige. Kann aber auch sehr anstregend sein, und eigentlich bekommt man dafür auch relativ wenig Geld.

Frag auf jeden Fall vorher deine Eltern. Die sollten sich auch dann mit deinem zukünftigen Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Rahmenbedingungen aushandeln, bzw. sich darüber einig sein.

...zur Antwort

s(x)=30+x (<- Susannes Sparschwein)

t(x)=x*2,5 (<- Tinas Sparschwein)

f(x)=s(x)-t(x)

Jetzt musst du nur noch schauen, für welchen Wert von X die Funktion f null wird.

Ich hoffe jetzt einfach mal das stimmt so, gibt vielleicht einen eleganteren Weg. Aber Mathe ist schon ein wenig länger her bei mir :)

Edit: Alternativ natürlich auch:

y=(30+x)-(x*2,5)

...zur Antwort

Ich würde spontan auf

/hotel.name.ort

tippen. Schließt Verwechslungen aus und sollte für nen hohen Rank bei Google sorgen.

...zur Antwort