Hallo,

ich würde raten, sich im ersten Schritt an die Krankenkasse zu wenden. Über die KK kann ein für Sie kostenloses med. Gutachten beauftragt werden. Die KK fordert die Behandlungsunterlagen im KH an, diese werden dann dem medizinischen Dienst der KK vorgelegt und hinsichtlich eines vermuteten Behandlungsfehlers bewertet. Wird anschließend ein belastbares Gutachten durch einen Mediziner des Fachgebietes erstellt, können Sie versuchen Schadenersatz/Schmerzensgeld geltend zu machen. Über mögliche Komplikationen muss vor der OP aufgeklärt werden und der Eingriff muss nach ärztlichen Standards durchgeführt worden sein.

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