Ich möchte auf folgende Seite verweisen:
http://www.kenn-dein-limit.info/index.php?id=67
Dort wird es ganz genau von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt!
Ich möchte auf folgende Seite verweisen:
http://www.kenn-dein-limit.info/index.php?id=67
Dort wird es ganz genau von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt!
Ja, darf er. Siehe http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/reisekosten-tagessaetze-und-uebernachtungspauschale-duerfen-nicht-zusammen-abgerechnet-werden-375238