Nein, es ist keine Vorraussetzung! Meine Tochter ist zur Hälft bei mir und zu anderen Hälfte bei Ihrem Vater auf der Karte. Ich muss dazu sagen, dass wir nicht zusammen leben.
Anders ist es bei meinem Sohn. Der ist komplett auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes. Von Geburt an und wir waren damals auch noch nicht verheiratet. Am Besten lässt Du Dich mal bei der Bürgerinfo informieren. Dürfte aber kein Problem sein, das Kind deinem Partner auf die Lohnsteuerkarte zu schreiben.
Mit dem geimensamen Sorgerecht, da müsstest Du Dir wirklich 100% sicher sein. Du kannst es im Falle einer Trennung nicht einfach zurückziehen! Das muss dann gerichtlich entschieden werden. Und wenn dann ein Reisepass o.ä. beantragt wird, brauchst Du immer die Zustimmung des Vaters!
Viele Grüße