Hallo und erst mal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten! Es handelt sich eben nicht um die wiederkehrende Kaminkehrerrechnung sondern um eine Wartung der Öfen, die ich, seit ich hier wohne, noch nicht durchführen lassen musste. Natürlich kann ich die Rechnung kopieren, die Frage ist, ob das Finanzamt sie akzeptiert, wenn mein Vermieter als Auftraggeber drin steht. Danke an are2705 und Vermieterheini für den Link! Das heißt dann ja wohl, dass ich die Kosten in die Steuererklärung 2017 einbringen kann. Einfacher wäre es ja, wenn mein Vermieter schneller abrechnen würde...seufz

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