rgänzung: Teilzeitkräfte haben den Mindestlohn zu bekommen lt. Kollektivvertrag. Darunter darf nicht entlohnt werden. Auch haben Teilzeitkräfte Anspruch auf
-Überstundenentlohnug
-Uralubsgeld und Weihnachtsgeld
also allesgleich wie bei einer Vollzeitkraft.
Vorteil Teilzeitkraft: leichter zu finden, Einsatzstunden leichter kalkulierbar, usw.