Guten Morgen Herr Schröder Soeben bin ich aus dem Büro des Herrn Krüger gekommen. Also an der Situation hat sich nichts Wesentliches geändert. Sie sind durch den verbindlichen Kaufvertrag über Ebay definitiv VERPFLICHTET mir für den ersteigerten Betrag in Höhe von 300 Euro inkl. Versandkosten alles was abgebildet ist zu liefern. Wenn sie Bestandteile einer Auktion anderweitig verkaufen, veräußern oder verschenken, dann haben sie entweder für Ersatz zu sorgen (gleichwertig oder besser) oder sie ziehen von dem ersteigerten Preis den aktuellen Marktwert (ca. 200 Euro) am Verkaufspreis ab, wobei letzteres MEINE Entscheidung ist. Wenn wir keine Einigung finden, werde ich dieses auch weiter durchsetzen. Doch es ist sicher im Sinne beiderseits eine vernünftige und vor allem schnelle Einigung zu finden. Da Sie nun die Kehrwalze nicht wiederbekommen können, gibt es nur 3 Möglichkeiten: 1. Sie besorgen mir innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage) z.B. über Ebay eine andere Kehrwalze und schicken sie mir nach, 2. Sie ziehen die 200 Euro vom Verkaufspreis ab und ich erstatte ihnen die Differenz zum Auktionspreis, 3. Oder ich werde sie innerhalb der nächsten 14 Tage zweimal schriftlich anmahnen die von mir ersteigerten Artikel zu beschaffen um dann dieses auch gerichtlich durchsetzen zu können. (Viele rennen immer gleich zum Gericht / Anwalt ohne Mahnungen, das ist nicht in Ordnung!) Laut dem 32 Minütigem Telefonat gestern mit Ihnen hatten Sie mir mitgeteilt, dass Sie gerne 200 Euro für das Gerät haben wollen würden. 100 Euro wären die Differenz zum Ersteigerungspreis meinerseits (300 euro – 200 Euro Kehrwalze = 100 Euro. Ich bin Ihnen gestern um 50 Euro also auf 150 Euro entgegengekommen. So jetzt sind SIE dran!! Ich kann Ihnen raten eines der beiden ersten Angebote anzunehmen, denn mein Entgegenkommen in Höhe von 50 Euro bezieht sich wie gesagt auf eine EINIGUNG. Sollte dieses nicht möglich sein, werde ich zudem Ebay informieren, dass Sie innerhalb einer Auktion auf

dass Sie innerhalb einer Auktion auf andere Artikel hinweisen (ist laut ebay Grundsätze verboten), Sie negativ bewerten, diesen Fall PayPal melden, auch wenn Sie mir gestern sehr sympatisch rübergekommen sind, doch ich erkenne im Moment KEIN Entgegenkommen von Ihnen! Verzichten Sie auch auf Ihre 50 Euro und die Sache verkürzt sich um vielleicht ein halbes Jahr!!

PROBLEM IST LEIDER, WENN ER MIR PRIVAT MIT ANWALT KOMMT ETC. BIN LEIDER NICHT RECHTSSCHUTZ VERSICHERT !!!

BITTE NOCHMAL UM STELLUNGNAHME DANKEEEE !!!

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Was meint ihr denn, soll ich es erstmal über Ebay versuchen, dass ich das Geld einfordern möchte !?!?

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