Was muss bei einem P-Konto gesetzlich alles dabei sein?
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse es war zuvor ein normales Girokonto. Mein Berater meinte danach ich kann weder meine Karte zum bezahlen verwenden, weder noch kann ich neue Daueraufträge in Auftrag setzten oder alte Daueraufträge bearbeiten (es gibt eigentlich mit meinem P-Konto keine Daueraufträge mehr, er hat die alten nur rein gelassen weil ich meinte was ich dann mit Miete und co. machen soll) in meinem Online-Banking und Lastschriften gehen auch nicht. Ist das wirklich so? Darf die Bank das? Ich versteh nicht warum ich meine eigene Karte nicht zum zahlen verwenden darf wenn ich weiß ich hab Geld drauf, noch dazu kann es mal sein das ich mal in einem Ort bin wo ich nicht weiß wo ich ein Automat finde von der Sparkasse. Wenn ich weiß ich habe auf meinem Konto Geld wieso darf ich dann nicht die Karte verwenden? Ich dachte ein P-Konto soll wie ein normales Konto funktionieren nur das es einen vor einer Pfändung schützt. Das mit der Lastschrift und den Daueraufträgen stört mich sehr. Kann mir jemand bitte sagen ob das so rechtens ist? Ich hab online-banking. Dürfen die das alles stopen? Bitte um Hilfe denn mich nervt das, ich muss zbs den Dauerauftrag meines abgelaufenen Handyvertrages aufheben und die Miete hat sich auch geändert. Bedanke mich sehr für die Hilfe :)