Darf sie rechtlich eigentlich nicht.
Versuch doch erst einmal an ihren gesunden Menschenverstand zu appellieren und sage ihr vorsichtig, dass sie das gesetzlich nicht darf.
Darf sie rechtlich eigentlich nicht.
Versuch doch erst einmal an ihren gesunden Menschenverstand zu appellieren und sage ihr vorsichtig, dass sie das gesetzlich nicht darf.
Soweit ich weiß kann nur ein Verwandter in direkter Linie (sprich Vater oder Mutter des zu unterhaltenden Kindes) belangt werden.
Sicher bin ich mir jedoch nicht. Warum fragst du nicht einfach in einer Hilfsorganisation (Caritas, Diakonie) nach? Die beraten jemanden auch in solchen Angelegenheiten.