Hallo,

ich wohne in einem Neubaugebiet in Rheinland-Pfalz, dass als allgemeines Wohngebiet deklariert ist.

Neben uns wurde vor 3-4 Jahren ein Haus gebaut (2 Wohnungen, 1 KFZ-Gutachterbüro) inklusive Garage.

Die Garage wurde an die Grundstücksgrenze gebaut und ist riesig (Mittelwand sicher größer 3,50 Meter). Sie gehört zum Gutachterbüro, darin befindet sich eine Hebebühne und sehr viel Werkzeug.

Die Einfahrt dazu grenzt an meiner Terrasse, das heißt für mich: Ich habe vor der Nase sehr viel Traffic und oft abgestellte Fahrzeuge. Kunden können durch die Terrassentür mir in die Wohnung glotzen. Letztens kam sogar ein Abschleppdienst der 2 Autos mit Unfallschaden von hier wegtransportierte...

Das alles ist meiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Baurecht (da allgemeines Wohngebiet und nur stilles Gewerbe erlaubt) und Nachbarschaftsrecht (Bau an der Grundstücksgrenze). Mein Nachbar behauptet er hätte dafür eine Genehmigung, was ja gar nicht stimmen kann?!

Gibt es eine Verjährungsfrist in der ich den Abbau der Hebebühne oder Abriss der Garage rechtlich geltend machen muss?