Guten Tag allerseits!

Zum Kontext:

Meine Partnerin ist geschieden. Sie und die beiden Kinder von ihr tragen den Namen des Ex-Mannes. Sie und ich möchten heiraten und erwarten selber Anfang 2022 Nachwuchs.

Unser Ziel: Sie trägt zukünftig meinen Namen, ebenso wie das neue gemeinsame Kind. Die zwei bereits vorhandenen Kinder tragen den Namen des Ex-Mannes.

Das Problem: Der leibliche Vater ist nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Meine Freundin erhält daher Unterhaltsvorschuss. Der Anspruch darauf würde erlischen, sobald wir Eheleute sind.

Meine Idee: Wir heiraten im Ausland und übertragen dort meinen Namen auf Sie. Diese Ehe müsste hier in Deutschland auf Antrag anerkannt werden. Wir stellen diesen Antrag jedoch vorerst nicht, um nicht unsere Existenz zu gefährden und jahrelang auf den Unterhalt verzichten.

Meine Frage: Ist es denn möglich, dass Sie hierzulande meinen Namen führt und wir "gefühlt" Eheleute sind, gemeinsamen meinen Namen als Zeichen der Zugehörigkeit führen und ihre Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss bestehen bleiben, bis zu dem Tag, andem wir die Ehe vollends anerkennen lassen.

Besten dank vorab an euch!