Ok, Nötigung ist es nicht, das steht außer Frage. Bitte keine Bauchantworten. Folgendes sollte noch berücksichtigt werden: Ob die mit der Androhung der Veröffentlichung von entehrenden, aber nicht verbotenen Informationen erstrebte (oder erreichte) Vermögensverfügung eine tatbestandliche Erpressung darstellt, ist in bestimmten Fällen sehr zweifelhaft, wenn die Informationen, die die gewerbliche Sphäre betreffen, wahr sind und eine die Öffentlichkeit berührende Frage betreffen. Trifft hier doch zu.

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