Deutsche Telekom AG - 7 Tage

Die gesetzliche Grundlage des Telekommunikationsgesetz: §100 Abs.1: (1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden.

und § 109a:

(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich die Bundesnetzagentur und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von der Verletzung zu benachrichtigen. Ist anzunehmen, dass durch die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Teilnehmer oder andere Personen schwerwiegend in ihren Rechten oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden, hat der Anbieter des Telekommunikationsdienstes zusätzlich die Betroffenen unverzüglich von dieser Verletzung zu benachrichtigen. In Fällen, in denen in dem Sicherheitskonzept nachgewiesen wurde, dass die von der Verletzung betroffenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische Vorkehrungen gesichert, insbesondere unter Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens gespeichert wurden, ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich. Unabhängig von Satz 3 kann die Bundesnetzagentur den Anbieter des Telekommunikationsdienstes unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen nachteiligen Auswirkungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einer Benachrichtigung der Betroffenen verpflichten. Im Übrigen gilt § 42a Satz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend.

(2) Die Benachrichtigung an die Betroffenen muss mindestens enthalten:

  1. die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
  2. Angaben zu den Kontaktstellen, bei denen weitere Informationen erhältlich sind, und
  3. Empfehlungen zu Maßnahmen, die mögliche nachteilige Auswirkungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten begrenzen.

In der Benachrichtigung an die Bundesnetzagentur und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat der Anbieter des Telekommunikationsdienstes zusätzlich zu den Angaben nach Satz 1 die Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und die beabsichtigten oder ergriffenen Maßnahmen darzulegen.

(3) Die Anbieter der Telekommunikationsdienste haben ein Verzeichnis der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu führen, das Angaben zu Folgendem enthält:

  1. zu den Umständen der Verletzungen,
  2. zu den Auswirkungen der Verletzungen und
  3. zu den ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

Diese Angaben müssen ausreichend sein, um der Bundesnetzagentur und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Prüfung zu ermöglichen, ob die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 eingehalten wurden. Das Verzeichnis enthält nur die zu diesem Zweck erforderlichen Informationen und muss nicht Verletzungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.

(4) Vorbehaltlich technischer Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2002/58/EG kann die Bundesnetzagentur Leitlinien vorgeben bezüglich des Formats, der Verfahrensweise und der Umstände, unter denen eine Benachrichtigung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erforderlich ist.

Snoe

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Kommt drauf an... Wir hatten bei DHL auch mal das Problem, dass eine Sendung (von uns) in Auftrag gegeben wurde, die dann nicht beim Empfänger angekommen ist.

Also erstmal, beim Bestellen steht häufig da, wie lange es dauert (ca.) bis die bestellte Ware ankommt.

Bei uns war es so, dass wir das auch per DHL-Sendungsverfolgung verfolgt hatten und irgendwann ist das dann vom "Radar" verschwunden.

Jetzt wird nachgeprüft, warum die Sendung verloren gegangen ist.

Viel Glück.

Snoe

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Auf jedenfall brauchst du mind. einen 1GHz Prozessor, mit 36 oder 64 Bit (Das ist die Computergrafik, Farbtiefe, die auf deinem Bildschirm ausgeführt wird) Bei 36 Bit brauchst du 16 GB verfügbaren Festplattenspeicherplatz und bei 64, 20 GB

Die Grafikkarte wird eigentlich auf jedenfall Ausreichen, da Win7 eig. einen passenden Treiber mitbringt.

Wenn du noch Fragen hast, schreibe mir einfach eine PM. Snoe

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Da hilft nur, aus dem Internet kopieren. Dann sehen deine Freunde das auch. Denn deine Freunde haben bestimmt nicht die Schriftart auf ihrem Handy wie du. ^^ Traurig aber ist so. Was anderes kann man da eigentlich, so weit ich weiß, nicht machen.

Snoe

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Ja die Person sieht es trotzdem :) Die Funktion dient höchstens dazu, dass du die Nachricht, die du bekommen hast, dir später noch einmal durchlesen kannst, ohne Sie suchen zu müssen, denke ich ^^

Snoe

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Erste Beziehung: 12-13

Hallo. Liebe kennt kein Alter. Ich bin 14, werde in 2 Wochen 15, und bin fast 2 Jahre mit meinem Schatz zusammen. Wir führen keine "Kindergartenbeziehung" sondern halt eine normale Beziehung. Er ist 19 und wir passen gut zueinander.

Geh mit jedem aus, wenn du möchtest. Lass deinen Gefühlen freien lauf. (Damit ist nicht gemeint, dass ich gleich im Bett landen sollt und du mit 15 Schwanger wirst.)

Du sagst selber, du stehst auf ihn. Also wenn er schon fragt und du ihn sehr magst. Nur zu.

Viel Glück Snoe

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Kunstfähigkeiten: Zeichnen, bzw. Malen

Adden? -> Leah J. Thepumkinking

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Ich hatte auch Akne und sollte die Pille nehmen. Leider darf ich keine mit Östrogenen nehmen und joa.. hab dann n andere verschrieben bekommen die die Nebwirkung: Akne hat.

Aber es ist eine gute Idee die Pille wegen Akne zu nehmen. Und na ja. Du wirst älter und vll hast du später auch ma n netten Freund. Wenns mit der Pille nicht besser wird, kannste Sie ja auch absetzen.

Aber theoretisch ist es n gute Idee.

Snoe

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Ich hab mein Mac gerade nicht bei mir, aber ich weiß, dass du die Fotos auch ohne iPhoto hinzufügen kannst. (Also gleich in der Zeitleiste bei iMovie)

Also erste Frage: Ja Zweite: Wenn du sie bei iPhoto speicherst, kannst du oben mal gucken nach importieren. Normalerweise musst du dein iMovie schließen und wieder starten. Dort fragt er, (wenn du die Einstellungen nicht verändert hast) ob er die neuen Fotos von iPhoto importieren soll :)

Mfg. Snoe

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Ich weiß nicht was du meinst, aber Facebook geht nach dem Standort deines Gerätes (Handy, PC, Laptop) und legt so die Location fest. Also Uhrzeit, Datum etc.

Snoe

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Hier müsstest du eig. alles finden was du wissen möchtest:

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/?dest=profession&prof-id=15200

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Eigentlich ja. Aber guck ma auf deinem Personal Computer in den Programmen nach Picasa und zieh dir die Fotos zur Sicherheit in n extra Ordner aufm Desktop oder so.

Sicherhaltshalber. Kann ja auch sein, dass der die iwo in Google hochlädt. (Picasa verbindet sich, eig. so weit ich weiß, mit Google.

Fakt ist: Doppelt hält länger und besser.

Leah

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Ich nehme an, dass das n Laptop oder n Personal Computer is ^^ (HP Pavilion m6) Alsooo.. hmm.. Zum einen könntest du dir die Wlan Treiber deinstallieren (auch die bisherigen Wlan verbindungen) und dann halt gucken ob der Treiber sozusagen n "Macke" hatte... Wenns ganz schlecht is und du gar keine Lösung findest dann joa.. Hilft denke ich mal nur noch n Wlan-Stick oder du machst den ganzen Laptop /Personal Computer neu.

Hoffe konnte dir wenigstens etwas helfen. Leah

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Hey,

du nimmst keine Suite für das Anschließen an den Personal Computer oder? Falls du keine Suite nimmst (Die ist manchmal mitgeliefert. Halt n Programm mit dem du die Datein auf dem Mobiltelefon managen kannst...) guck doch einfach mal in den Ordnern auf dem Handy. Suche nach "Audio" , "Music" und halt sowas ähnliches. ggf. auch "Sounds"... Wenn das angezeigt wird, dann wird man es auch finden können ^^

Kannst mich ja auch per PN anschreiben, wenn du noch weiter Hilfe brauchst.

Leah

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Hallo,

das klingt eher nach Stress. Versuch einfach mal etwas früher ins Bett zu gehen und alle Stressfaktoren auszsuchalten. Du kannst dir auch morgens einen Tee machen. Such am besten nach den Ursachen, denn Dauerstress tut nicht gut.

Gute Besserung, Leah

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