Leider sind deine Angaben zu dem Zweck den du mit der Neugründung verfolgst nicht ganz klar ersichtlich.
Wenn es dir nur darum geht, dass deine Gewinne die du mit der neuen Firma erwirtschaftest nicht zu deinem bisherigen Einkommen dazugezählt werden - muss ich dich enttäuschen. Spätestens bei der Einkommenssteuer Erklärung ist der Aderlass fällig.
Da spielt es auch keine Rolle ob du eine GmbH, UG oder sonst was hast. Sobald du dir Gelder auszahlst, werden die deinem Einkommen zugerechnet.
Was dir jedoch von vorn herein klar sein sollte, wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest kommen erhebliche Kosten und Mehrarbeit auf dich zu. Mal eben eine UG Gründen und dann schauen wie es läuft wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Insolvenz führen.
Neben der Doppelter Buchführung - die für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist kommen noch jede Menge zusätzlicher Kosten und Beiträge die gerne vernachlässigt werden wie z.B. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, IHK, Steuerberater, Rundfunkgebühren, Handelsregister, Jahresabschluss und Bilanzierung usw.
Ich kann dir nur Raten, dein Vorhaben mit einem Steuerberater zu besprechen der kann dir das noch wesentlich ausführlicher und fundierter Erklären.