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Sleipnir0112

20.06.2012
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Sleipnir0112
20.06.2012, 20:40
ALG II Rückforderung

Hallo,

im November und Dezember 2010 haben mein Freund und ich ALG II bezogen (ich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft). Im November habe ich Weihnachtsgeld erhalten, auf Grund dessen hat das Jobcenter das Geld zurückgefordert und ich habe gegen diese Forderung fristgerecht am 15.8.2011 Widerspruch eingelegt (meiner Meinung nach war die Forderung unberechtigt, fals das Jobcenter das Geld weiterhin fordern sollte werde ich dagegen Klage erheben, aber das ist ein anderes Thema). Nun habe ich bis heute keine Antwort darauf erhalten (Abhilfe- bzw. Widerspruchsbescheid). Was soll ich tun? Einfach abwarten? Eine Untätigkeitsklage einreichen? Wie lange kann das Jobcenter das Geld zurück fordern ? In welcher Frist muss das Jobcenter meine Widerspruch bearbeiten? Gibt es hierbei eine "Verjährung"?

...zum Beitrag
Antwort
von Sleipnir0112
20.06.2012, 20:56

Naja wie gesagt, ich hab seit August nichts mehr von denen gehört, die müssten mir ja nun mal sagen, ob ich das Geld zu zahlen hab oder nicht, ich werde mich hüten das Geld jetzt zu überweisen, wenn ich noch gar keinen Bescheid habe...

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