Ein sehr guter Artikel, der die gestellte Frage verständlich beantwortet und auch weitere Irrtümer im Bereich Medizin-Statistik aufklärt:

http://library.mpib-berlin.mpg.de/ft/ow/OW_Risiken_2011.pdf

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Zu den Kosten kann ich Dir nichts sagen, aber zur Wirksamkeit der Kündigung habe ich eine gute Nachricht: Es ist richtig, dass man normalerweise innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben muss. Bei einer Kündigung in der Elternzeit ist das jedoch anders. Sie wird grundsätzlich erst mit dem Vorliegen der Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde wirksam. Wenn der Arbeitgeber diese Zustimmung nicht eingeholt hat, ist es so, als hätte er gar nicht gekündigt.

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