Antwort
Hausarrest ist nach §1631d unzulässig, da es unter die Freiheitsentziehubg fällt. Die Unterbringung ist zulässig wenn selbst- oder Fremdgefährdung des Kindes besteht. Freiheitsentzug kann allerdings mit Genehmigung des Familiengerichts für das Kind erlangt werden.