Antwort
Ein Auszubildender darf in der Woche nur 5 Werkstage arbeiten und nicht 40h überschreiten!!! Deshalb würde ich sagen kann man Montag 8,5 h arbeiten aber dafür Dienstag nur 6,5 h Aufjedenfall darf es nicht mehr als 40 h in den 5 Werkstagen sein.