Antwort
Die Antworten hier sind nicht ganz korrekt.
Nach DGUV Vorschrift 3 §3 Absatz 2 darf man als ausgebildete und autorisierte Fachkraft, was man ja als Elektriker mit abgeschlossener Ausbildung auch ist, elektrotechnische Anlagen errichten, Instand setzen oder verändern. Im §2 Absatz 3 gleicher Vorschrift wird dann beschrieben wer sich Fachkraft nennen darf.
Was Du nicht darfst ist die Abnahme einer solcher Anlage um diese Neuanlage an das Versorgungsnetz zubringen oder auch bestimmte Revisionen und Prüfungen darfst Du nur als Meister ausführen.
Das Du Meister sein musst für diese Tätigkeiten bestimmt einmal die HWK und zum anderen der jeweilige Netzbetreiber, der Energiebezugsanmeldungen eben von einem Meisterbetrieb erwartet.