Ich habe gerade mal meinen Arbeitgeber angerufen und er hat das mir genau so gesagt wie mein Freud es mir gesagt hat.

Im Datenschutzgestzt steht, das man nicht seine Daten an fremden Person weitergeben muss, auser wie erwähnt "Die Polizei" für die Datenerfassung.

Falls sich eine Person sich beschwert, kann man im Dienstplan nachschauen wer es war.

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Man allerdings alles aufrüsten, Problem ist es nur, ob der Hersteller für dein Notebook es dir leicht gemacht hat, also aufschrauben, rausnehmen, neue Hadware rein.

Leider ist dies meistens nicht der fall und mann muss sehr tief in seiner Geldtasche greifen, um sein Notebook aufzurüsten.

Ich empfehle dir gleich, kauf dir ein neuen, da kommst du besser raus und du verlierst nicht die Garantie.

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also habe gerade einene Freund angerufen der Jura studiert und er hat zu mir gesagt man ist nich verpflichtet seinen namen zu nennen.

Mann ist nur verpflichtet die Polizei den Namen zu nennen und das nur wenn die vor Ort ist.

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Also ich bin angestellter als Rettungssanitäter im Hausnotruf, da übernehmen wir auch den Pflegenotdienst für ambulante Pflegegedienste

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Wie bist du denn drauf du weist doch granicht was ich für einen notdienst mache und was ich gelernt habe.

Aber mal anders das ist nicht eine Antwort, die mir weiter helfen kann.

Ich habe eine Frage gestellt ob das gesetzlich gerregelt ist ob ich meinen Namen sagen muss das es eine Höfflichkeitsform ist weis ich selber.

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Also in meinen Arbeitsvertrag steht so etwas nicht. Der Grund warum ich das wissen möchte, ist nur wenn ich meinen Namen nennen muss, rufen dauerd Personen an die ein bischen "gaga" im Kopf sind und die mich dauernd sprechen wollen.

Heist ich bekomme dauernd anrufe die keine Notfälle sind.

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