Fahrzeugbrief mit mehr Vorbesitzer als bei Kauf angegeben

Fahrzeugbrief enthält mehr Vorbesitzer als beim Kaufangebot/ Kauf angegeben.

Hallo liebe Nutzer, habe ein kleines Problem. Ich habe mir vor ca 1 1/2 Wochen ein neues Fahrzeug zugelegt. Das Auto wurde bei einem Vertragshändler gekauft. Zustand: Gebraucht, 6 Jahre alt, 120.000 km und gemäß Angebot in Mobile.de und Bestellschein nur 2 Vorbesitzer. nachdem ich das Auto gekauft und abgeholt hatte, sah ich nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle allerdings, dass im Brief die Zahl 4 als Vorbesitzer vermerkt ist. Ich also beim Autohändler angerufen und dieser recherchierte mit dem Ergebnis/ der Aussage, dass das Fahrzeug zunächst von Daimler irrtümlich auf einem Namen angemeldet, jedoch nie ausgeliefert wurde (Eidesstattliche Erklärung von Daimler liegt mir vor) und der 4. Besitzer der Ehemann der 3. Besitzerin ist (Nachweis liegt mir auch nun vor). Das heißt Daimler und das Ehepaar waren gemäß Unterlagen die Besitzer. Nun aber meine Frage: Im Brief stehen dennoch 4 Vorbesitzer. Gekauft habe ich es mit dem eigentlichen Gedanken von 2 Vorbesitzer. Der Wertverlust/-minderung des Fahrzeugs bei Wiederverkauf ist doch dennoch somit da, oder? Möchte das Fahrzeug eigentlich behalten und nicht vom Kaufvertrag zurück treten da das Fahrzeug ansonsten tip top ist. Welche Möglichkeiten habe ich? Sprich kann ich einen Teil des Kaufbetrages rückfordern (auch Kleinbetrag) ?

Danke für Eure Antworten und Unterstützung.

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Ich habe eine eidesstattliche Erklärung von Daimler vorliegen und auch ein schreiben von den beiden letzten Besitzern das sie mit einander verheiratet sind. Das heißt schriftlich nachweisen könnte man es- jedoch stellt sich für mich die Frage wie es tatsächlich aussieht - wie bereits von hidanovic beschrieben. Im Brief stehen nun mal 4 Vorbesitzer. Die Frage die noch offen ist - kann ich vom Autohändler (Vertragswerksatt) vom eigentlichen Kaufpreis einen gewissen Teil als Wertminderung zurück verlangen ( es liegt ja eine arglistige Täuschung welche gar zum Rücktritt des Kaufvertrags führen kann vor).

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