genaugenommen, machen die Jungs, die die Bilder weiter verschickt haben, sich strafbar nach § 106 UrhG
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
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(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(2) Der Versuch ist strafbar.
Das Nacktmodell kann somit Strafantrag stellen - wäre ich der Rektor, dann würde die Dame mal eben 3 Wochen täglich nachsitzen für den Mist den sie da verzapft hat um fürs Leben zu lernen! Wie kann man so naiv sein, dass der Schund unter uns bleibt - vorpupertäre Mitglieder der männlichen Gesellschaft haben doch andere Dinge im nicht vorhandenen Gehirn, das zu dem Zeitpunkt in der Hose wohnt ...
Ob sie gesagt hat, man solle es nicht verschicken oder nicht, spielt hier Gott sei Dank keine Rolle - das spricht für sie, denn sie muss es wenn erlauben verbieten muss sie es nicht, denn das ist schon von gesetzeswegen so geregelt, dass man es nicht einfach weiterverwenden darf, egal zu welchem Zweck