Antwort
also das stimmt nicht ganz es gibt gesetzlich vorgeschriebene fahrstunden und zwar die hier 5 Überlandfahrstunden zu je 45 Minuten 4 Autobahnfahrstunden zu je 45 Minuten 3 Beleuchtungsfahrstunden zu je 45 Minuten das sind jeweils 2pelt stunden und man braucht schon ein bischen übung wenn sie gemeint hatt das du nach 30 fahrstunden bereit f+r die prüfung bist dann is das ok .