Antwort
Liebe/r Betroffene/r,
das Ordnungsamt fertigt eine Akte an, sobald es einen Fall eröffnet. In deinem Fall wurde vermutlich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft. Das Ordnungsamt MUSS dir Akteneinsicht (vor Ort oder digital) gewähren und dann siehst du auch die Daten des Anzeigenerstatters. Die Rechtsgrundlage ist der § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde). Das teilen die Behörden nie mit, du hast dieses Recht aber. Ich habe es selbst schon zweimal so gemacht. Zuerst weigerte sich die Behörde, mir Akteneinsicht zu gewähren, nach schriftlicher Aufforderung unter Nennung des § 49 OWiG erhielt ich sie jedoch umgehend und vollumfänglich.
Viel Erfolg!