Hallo zusammen,
gerne würde ich wissen ob ich auf Parkflächen mit dem Zusatzschild "werktags von 9-19 Uhr" am Ostersamstag und Ostermontag kostenfrei parken darf? Zum Karfreitag habe ich beim ADAC einen Artikel gefunden der besagt, dass es erlaubt ist.. Zu den anderen beiden Tagen weiß ich aber nichts.
Gibt es da vielleicht eine allgemeine Regelung oder darf ich davon ausgehen, dass ich an allen im Kalender als Feiertag gekennzeichneten Tagen diese Parkflächen kostenfrei nutzen darf?
Würde mich über Ratschläge freuen!
Schöne Ostertage!