Ja du darfst dort parken.. Das Verkehrszeichen gilt nur für die Fahrbahn.
lfd. Nr. 61 Anlage 2 StVO
Ge- oder Verbot:
- Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
- Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
lfd. Nr. 74 Anlage 2 StVO
Ge- oder Verbot:
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken