Hallo, Community,
mein Partner und ich spielen mit dem Gedanken, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
Finanziell gestaltet sich das Ganze ein bisschen unübersichtlich, ich hätte gerne ein paar Info´s zu dieser Situation.
Es ist wie folgt:
Mein Partner (29) wird ab Juli aufgrund sehr unglücklicher Umstände einen Zeitraum Hartz IV beziehen müssen.
Ich selbst bin Schülerin (21) und mache im kommenden Schuljahr mein Abitur;
ich selber erhalte Schüler-BAföG.
Meine Frage beschäftigt sich mit der Finanzierung einer Wohnung vonseiten meines Lebensgefährten:
Eine Wohnung wird vom Jobcenter (Bremen) "kalt" bezahlt ab einer bestimmten qm-Zahl im Rahmen eines bestimmten Betragsfeldes.
Ich habe auf der Website recherchiert:
Bei zwei Personen in einem Haushalt, erhöht sich der zu zahlende Betrag vonseiten des Jobcenters und auch die qm-Zahl um 10qm.
Allerdings: Bezieht sich das auf eine Person, die ebenfalls Hartz IV bezieht oder ist es unabhängig davon?
Ich möchte mich natürlich an den Kosten beteiligen - werde aber mit meinem BAföG-Betrag selbstverständlich nicht uns beide zusammen versorgen können.
Wird das von mir erwartet?
Nun zu euch:
Wie verhält sich das Ganze?
Bis dahin -
Danke.