Mietrecht -!HILFE DRINGEND GESUCHT!

Also ich muss mal von vorne anfangen. Am 15.2.14 bin ich, obwohl die Wohnung noch nicht fertig war, eingezogen. Meine jetzige Mitbewohnerin allerdings sagte mir sie wäre fertig. Sie selbst hat auch noch nicht in dieser Wohnung gewohnt. Am 1.3.14 ist sie dann auch offiziell eingezogen. Ich habe einen Untermietvertrag mit ihr abgeschlossen, in dem klar geregelt ist, dass ich alle Räume ( Wohnzimmer, Bad, Flur, Küche), außer natürlich ihr Zimmer, nutzen darf. Das Wohnzimmer war zu diesem Zeitpunkt alles andere als bewohnbar. Wir haben es dann fertig renoviert. Nach nicht einmal zwei Tagen hatte sie das Wohnzimmer so dermaßen zugemüllt und zugestellt, dass ein Betreten nicht mehr möglich ist. Dieser Zustand hält trotz mehrerer Aufforderungen immernoch an. Ich habe nun zum 1.6.14 eine neue Wohnung, da ich diese Zustände unzumutbar finde. Sie ist auch extrem schmutzig ( Essen bleibt wochenlang stehen und vergammelt.). Ich habe von allem Beweisfotos gemacht. Ich hatte also mit ihr gesprochen (am 3.5.14), dass ich zum 1.6.14 eine neue Wohnung habe und so schrieb ich eine fristgerechte Kündigung zum 31.8.14. Ich hatte sie ebenso gefragt ob es ginge dass dann ab 1.6.14 jemand neues einzieht. Laut ihr wäre es kein Problem und sie sagte ihr Freund würde einziehen. Ich ging also davon aus, dass ich bis 1.6.14 dort wohne und miete zahle und dann nicht mehr. Nun hat sie mir heute nach mehrmaligem fragen gesagt, es sei nichts fest und ich müsse jetzt weiter Miete zahlen.

Folgende fragen habe ich nun:

  1. Habe ich das Recht jetzt noch eine fristlose Kündigung aufgrund der unbewohnbaren mir aber zustehenden Räume zu schreiben?

  2. Oder kann ich zumindest Rückwirkend die zuviel gezahlte Miete einfordern?

  3. Habe ich sonst irgendeine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden?

Ich kann als Auszubildende definitiv keine zwei Wohnungen bezahlen.

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Hilft es vielleicht wenn ich sage dass sie hier kifft und ich keine Tür habe die ich abschließen kann ? Daran denken ich bin untermieter

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