Antwort
Nein. Muss man nicht! :-)
"Da Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung hier nicht notwendig."
Nein. Muss man nicht! :-)
"Da Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung hier nicht notwendig."
Bist du auch sicher, dass es die Version ist, die du auf deinem Computer installiert hast?
Und das Upgrade ist nur möglich, wenn du das SP1 installiert hast. Ansonsten bleibt nur die Neuinstallation von Win10.
LG
Simone