Der Polizeiarzt wird dich bei der Diensttauglichkeitsuntersuchung nach PDV300 wahrscheinlich darauf ansprechen.

Du kannst ihm dann sagen, dass Du einfach zu wenig getrunken hast, es eventuell (falls es im Sommer war) dazu noch direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt warst, und daher synkopiert bist.

Wenn man jeden Menschen, der mal durch Insolation synkopiert ist, vom Polizeidienst ausschließen würde, würde die Mannstärke Polizei beträchtlich schrumpfen.

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Haftstrafe mit entlassung weil...

Ob es sich dabei um eine KV mit Todesfolge oder einen Totschlag handelt, müsste in diesem Fall definitiv ein Richter entscheiden.

Ich denke aber, dass es eher einen Totschlag darstellt.

Generell ,,verteidigt" er das Mädchen (aus rechtlicher Sicht (Verteidigung = Notwehr, 32 StGB)) nicht, da sie nicht tätlich angegriffen wurde. Zwar fand ein Angriff auf eines ihrer Rechtsgut (Ehre) statt, jedoch stand die darauf folgende Prügelattacke in keinem Verhältnis zu den Macho-Sprüchen.

Ich denke, dass keiner von uns das so richtig beurteilen kann. Würde trotzdem eher eine zeitlich begrenzte Haftstrafe (lebenslänglich nach deutschem Recht inbegriffen) für angebracht halten.

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Stell dir vor, Du streitest dich mit einem betrunkenen, der dich angerempelt hat.

Es entwickelt sich eine Diskussion, er wird laut, pöbelt herum. Aus Wut schubst du ihn leicht weg, er taumelt wegen des Alkohols nach hinten, fällt und schlägt mit dem Hinterkopf auf den Kopfsteinpflaster. Tot.

Würdest du es nun für gerechtfertigt halten, dich wegen Mordes (§211 StGB) anklagen und zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen?

Dafür gibt es dann aber den §227 StGB, fahrlässige Tötung, der eine Freiheitsstrafe von minimal 3 Jahren, in minder schweren Fällen sogar ab einem Jahr vorsieht.

Für die Verbliebenen der Opfer ist das natürlich unverständlich, da ein geliebter Mensch gestorben ist und der Täter eventuell sogar noch mit einer Bewährungsstrafe ,,davonkommt", aber man sollte sich immer vor Augen führen, dass jeder von uns in eine solche Situation kommen könnte.

Würde jeder Tötungsdelikt gleich bestraft werden, könnte man für einen kleinen Schubser 15 Jahre in den Knast wandern.

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