Stell dir vor, Du streitest dich mit einem betrunkenen, der dich angerempelt hat.
Es entwickelt sich eine Diskussion, er wird laut, pöbelt herum. Aus Wut schubst du ihn leicht weg, er taumelt wegen des Alkohols nach hinten, fällt und schlägt mit dem Hinterkopf auf den Kopfsteinpflaster. Tot.
Würdest du es nun für gerechtfertigt halten, dich wegen Mordes (§211 StGB) anklagen und zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen?
Dafür gibt es dann aber den §227 StGB, fahrlässige Tötung, der eine Freiheitsstrafe von minimal 3 Jahren, in minder schweren Fällen sogar ab einem Jahr vorsieht.
Für die Verbliebenen der Opfer ist das natürlich unverständlich, da ein geliebter Mensch gestorben ist und der Täter eventuell sogar noch mit einer Bewährungsstrafe ,,davonkommt", aber man sollte sich immer vor Augen führen, dass jeder von uns in eine solche Situation kommen könnte.
Würde jeder Tötungsdelikt gleich bestraft werden, könnte man für einen kleinen Schubser 15 Jahre in den Knast wandern.