Antwort
Hallo Feuerwerkliker. Wenn der Zoll dein Paketinhalt feststellt, wird dir das Paket trotzdem zugestellt um die Beweislage zu sichern. Und dann bekommst du eine saftige Strafe. Denn nach §40 SprengG (Sprengstoffgesetz) machst du dich strafbar. Die Strafandrohung ist bis zu Drei Jahre Haft oder Geldstrafe. In deinem Fall würde es bei Sozialstunden bleiben. Ich kann dir trotzdem nur empfehlen, hör auf! Du verbaust dir deine Zukunft.