Hallo Feuerwerkliker. Wenn der Zoll dein Paketinhalt feststellt, wird dir das Paket trotzdem zugestellt um die Beweislage zu sichern. Und dann bekommst du eine saftige Strafe. Denn nach §40 SprengG (Sprengstoffgesetz) machst du dich strafbar. Die Strafandrohung ist bis zu Drei Jahre Haft oder Geldstrafe. In deinem Fall würde es bei Sozialstunden bleiben. Ich kann dir trotzdem nur empfehlen, hör auf! Du verbaust dir deine Zukunft.

...zur Antwort

Hallo Pyrofan 96. Wenn du auf Osteuropäische Böller abfährst. Kann ich dir nur dringend raten in Tschechien oder Polen diese Böller zu zünden. Ansonsten droht dir ein Strafverfahren nach §40 SprengG (Sprengstoffgesetz) Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Gefahr für Leib, Leben oder ein besonders ansähnliches Kulturgut. Ist die Freiheitsstrafe bis zu Fünf Jahren oder Geldstrafe.

...zur Antwort

Hallo hchvchj. Der kauf von Feuerwerk ist das ganze Jahr möglich online, zb. Online über Röder Feuerwerk usw. Hierfür benötigst du aber eine Abbrenngenehmigung. Ausgestellt je nach Stadt vom Ordnungs- oder Landratsamt. Ansonsten ist der Verkauf nur an den letzten 3 Tagen, des Jahres erlaubt. Ausnahme wenn Silvester auf einen Sonntag fällt, dann schon am 28.12

...zur Antwort

Guten Tag. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis, entgegen §7 Abs. 1 Nr. 2 SprengG (Sprengstoffgesetz) den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder entgegen §27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.

...zur Antwort