In Deutschland wäre der Pflichtteilsanspruch der Tochter die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 135000 Euro.

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Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.

Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.

Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.

Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe

Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich

Vielen Dank im Voraus

Ich brauch echt dringends eure Hilfe

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Erbausschlagung beim Notar machen und anfechten. Da steht dann in etwa folgendes drin: 

Ich habe möglicherweise die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt, weil mir die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften nicht bekannt waren.Ich fechte daher die Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen Irrtums an und rege beim Nachlassgericht an, die im Rechtsverkehr befindlichen Ausfertigungen des Erbscheins einzuziehen.

Lass dich im Notariat beraten- dort kann man dir weiter helfen.

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Rechtsanwalt einschalten, falls der Verkäufer nicht mit sich reden lässt.

Es handelt sich um arglistig verschwiegene Sachmängel. Von dieser Haftung ist der Verkäufer nicht ausgeschlossen.

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Du kannst dir das ganze mir Postzustellungsurkunde selbst zuschicken. Dann hast du den Beweis, dass du es zu einem bestimmten Zeitpunkt schon hattest... dann kann zumindest kein anderer sagen, er hätte es früher gehabt.

Beim Notar hinterlegen geht auch.

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Mit einer beglaubigten oder beurkundeten General- und Vorsorge-Vollmacht kann man im Gegensatz zu einer privatschriftlichen und nicht beglaubigten Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte tätigen, sprich verkaufen und belasten.

Manche Behörden und Banken akzeptieren nur eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht.

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Danke schonmal für eure Antworten! Ich war letzten Freitag bei der derzeitigen Besitzerin und sie hat mir demonstriert was der kleine Mann schon so alles kann... ich war schwer beeindruckt! Er hört auf seinen Namen, kommt, wenn man ihn ruft, kann die Grundkommandos, läuft super an der Leine aber meistens ohne (da er so brav ist). Bin ganz überwältigt... viele haben gemeint "was tust du dir denn da an?" weil eben ein Husky mit drin steckt, aber dass er eigensinnig und schwer zu erziehen ist, scheint nicht der Fall zu sein! Aber da kommt es wohl wirklich auf das Mischverhältnis ;-) drauf an

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