In Deutschland wäre der Pflichtteilsanspruch der Tochter die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 135000 Euro.
Erbausschlagung beim Notar machen und anfechten. Da steht dann in etwa folgendes drin:
Ich habe möglicherweise die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt, weil mir die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften nicht bekannt waren.Ich fechte daher die Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen Irrtums an und rege beim Nachlassgericht an, die im Rechtsverkehr befindlichen Ausfertigungen des Erbscheins einzuziehen.
Lass dich im Notariat beraten- dort kann man dir weiter helfen.
Rechtsanwalt einschalten, falls der Verkäufer nicht mit sich reden lässt.
Es handelt sich um arglistig verschwiegene Sachmängel. Von dieser Haftung ist der Verkäufer nicht ausgeschlossen.
Du kannst dir das ganze mir Postzustellungsurkunde selbst zuschicken. Dann hast du den Beweis, dass du es zu einem bestimmten Zeitpunkt schon hattest... dann kann zumindest kein anderer sagen, er hätte es früher gehabt.
Beim Notar hinterlegen geht auch.
Mit einer beglaubigten oder beurkundeten General- und Vorsorge-Vollmacht kann man im Gegensatz zu einer privatschriftlichen und nicht beglaubigten Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte tätigen, sprich verkaufen und belasten.
Manche Behörden und Banken akzeptieren nur eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht.
Was hast denn für einen Tonabnehmer?
Danke schonmal für eure Antworten! Ich war letzten Freitag bei der derzeitigen Besitzerin und sie hat mir demonstriert was der kleine Mann schon so alles kann... ich war schwer beeindruckt! Er hört auf seinen Namen, kommt, wenn man ihn ruft, kann die Grundkommandos, läuft super an der Leine aber meistens ohne (da er so brav ist). Bin ganz überwältigt... viele haben gemeint "was tust du dir denn da an?" weil eben ein Husky mit drin steckt, aber dass er eigensinnig und schwer zu erziehen ist, scheint nicht der Fall zu sein! Aber da kommt es wohl wirklich auf das Mischverhältnis ;-) drauf an