Hallo liebe Community,
Ich habe seit 01.08. dieses Jahres eine neue Beschäftigung
(<- zweite Ausbildung / übergangslos).
Nun bin ich leider (das erste mal seit Jahren) am 26.08 krank geworden (Virusinfekt)
[ging wirklich nicht mehr]
Ich war genau von Montag (26.08) bis Freitag (30.08) krank.
Jedenfalls gibt's da ja so ein Gesetz das der Arbeitgeber im Krankheitsfall innerhalb der ersten vier Wochen keine Entgeltfortzahlung leisten muss [ EntgFG, § 3].
Sondern das in den ersten vier Wochen die Krankenkasse, Krankengeld zahlen muss!
Soweit so gut (oder auch nicht)
Ich bekomme 529€ (brutto) -> 420,95€ (netto).
Mein Arbeitgeber hat mir 88,17€ für meine Krankentage abgezogen.
Darauf hin habe ich mich bei meiner Krankenkasse (Techniker Krankenkasse) gemeldet und die meinten:
Für den 26.08 gibt's nix!
(weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse -> das wäre ein so genannter "Ruhetag" (???))
Für den 27.08 und den 28.08 würde ich jeweils 10,85€ (also 21,70€ insgesamt) bekommen
Das Krankengeld weniger ist wusste ich ja (ich glaube max. 70% vom Brutto oder max. 90% vom Netto <- die "min.-Grenzen" kenne ich leider nicht)
Jetzt zu meinen Fragen:
Was ist ein "RUHETAG"?
Geht die Rechnung von meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse auf?
Oder hat sich da einer von beiden verrechnet?