Hallo Miguel,

eigentlich kann Gas.de dir garkeine Rechnung stellen, wenn der Vertrag nicht mal vor 14 Tagen geschlossen wurde, denn jedem Kunden steht ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.

Um die Frage bezüglich Eon zu klären: Eon ist der Netzbetreiber und jeder "Anbieter" der in deinem Gebiet liefern kann muss mit dem Netzbetreiber einen Vertrag haben (in deinem Fall Eon), denn sonst funktioniert das ganze garnicht. (Kurz und knapp)

An deiner Stelle würde ich erst einmal abwarten (Ob irgendetwas schriftliches von Gas.de kommt und natürlich alles was bisher gelaufen ist genau Dokumentieren), denn ein Wechselprozess bis zur entgültigen Aufschaltung durchläuft einen Prozess der minnimal bis zu 6 Wochen bedarf, was bedeutet du kannst zu diesem Zeitpunkt noch garnicht bei Gas.de in Belieferung sein. (da der Post aus August ist dürfte Gas.de die Aufschaltung erst zum 1.10 frühestens hinbekommen)

Grüße

S.L Energieberater

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Hallo,

also in dem Falle kommt es immer sehr stark auf den Vermieter an. Als erstes möchten sie meistens eine Schufa Auskunft haben.

Was auch oft sehr viel hilft, wenn dir jemand eine Bürgschaft ausschreibt, damit der Vermieter dahingehend selber abgesichert ist.

(Da ich so einen ähnlichen Fall selber vor kurzem hatte, kenne ich diese Maßnahmen sehr gut)

Mit Abzügen gehst du vermutlich von deiner BAB und seinem Arbeitslosengeld aus. Es KANN tatsächlich dazu kommen, weil die Ämter beider Parteien Einnahmen in diesem Fall über einen Kamm werfen.

Der Zeitpunkt wann man am besten sucht würde ich sagen sofort, weil man sich dann mehrere Wohnungen ansehen kann und auch mit den Marklern oder Vermietern je nachdem sich dahingehend zusammen setzen kann frühstmöglich, damit ihr nicht am Ende in Stress geratet etc.

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