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Signite

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Signite
01.12.2014, 23:41
Darf die Schule das abwählen von Religion nur mit Grund und nur in bestimmten Zeiträumen gestatten?

Ich bin Schüler (14 Jahre alt) der Klasse 9 einer Realschule in NRW und Ich wollte mich von dem Religionsunterricht abmelden. Dazu habe ich eine schriftl. Abmeldung mit Namen, Klasse und Datum angefertigt aufdem steht, dass ich mich von dem Religionsunterricht abmelden möchte. Außerdem wurde dies von mir und meinen Eltern unterschrieben. Die Rektorin der Schule meinte zu mir das Ich einen Grund dazu bräuchte mich vom Religionsunterricht abzumelden und die Rektorin betonte außerdem das man sich nur am Anfang des Schuljahres abmelden dürfte. Daraufhin suchte Ich im Internet nach einer Lösung und fand diese Seite http://www.hajuero.de/10/reli.htm. Daraus habe Ich geschlossen das die Schule im Prinzip gegen das Schulgesetz verstößt und mir meine Rechte als Schüler nimmt. Ist meine Überlegung richtig und was sollte ich jetzt tun?

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Antwort
von Signite
01.12.2014, 23:50

http://www.hajuero.de/10/reli.htm

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