Ich hatte das Thema Arbeitsrecht in meiner Ausbildung. Hab die Powerpoint und so steht es auf der Folie:
Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer durch den AG
(§ 3 EntgeltfortzahlungsG), wenn
– Arbeitsunfähigkeit
– unverschuldet
– Arbeitsverhältnis besteht schon mind. 4 Wochen
Folge: AG (Arbeitgeber) zahlt bis zu 6 Wochen - 100%
• Danach Krankengeld von Krankenkasse
– 70% v. Brutto
– max. weitere 72 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren
Absicherung durch AG und GKV max. 78 Wochen wegen derselben Krankheit
Wenn diese Zeit abgelaufen ist und die Krankheit nach wie vor besteht bzw. kein Arbeiten mehr möglich ist muss sich ein Job gesucht werden der zumutbar ist. Gibt es einen kompletten Arbeitsausfall bekommt man sein Rentengeld.
Wenn man jedoch an etwas anderes Erkrankt, es sich also nicht um die gleiche Krankheit handelt, beginnt das Spiel von vorne.