Hallo
Meine 20 jährige Tochter beendete im März 2010 ihr Studium nach 1 Semester. Ich vergaß, das dem Arbeitsamt zu melden.
Vor dem Studium war meine Tochter dort Lehrstellensuchend gemeldet, hat seit Oktober 2009 jeden Monat mindestens 2 Bewerbungen geschrieben, manchmal sogar 5 und auch ein Praktikum gemacht. Alles alleine...ohne Hilfe vom AAmt.
Im JUni fiel mir plötzlich ein, dass ich Veränderungen dem AAmt melden muss, tat dies und legte sämtliche Bewerbungen dazu incl. der Absagen.
Nun bekam ich für April das Kindergeld abgezogen, weil im April keine Bewerbung geschrieben wurde und das Kind ja noch nicht Lerhrstellensuchend gemeldet war,
Hat meine Tochter mit regelmässigen Bewerbungen und sogar einem Praktikum und 2 Einstellungstests denn nicht bewiesen, dass sie ernsthaft eine Lehrstelle sucht?
Ist das rechtlich OK mir 195 Euro abzuziehen bloß weil im April 1 oder 2 Bewerbungen gefehlt haben ?
Gibts da ein Gerichtsurteil zu...vielleicht mit Aktenzeichen...ich möchte Einspruch einlegen.