Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz ist glaubhaft zu machenSChön und gut.

Aber nirgendswo steht wie diese Bemühungen auszusehen haben.

Wieviele Bewerbungen müssen es im Monat sein ? In welchen Abständen muss man persönlich beim A-Amt vorsprechen ?

WO steht sowas ?

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Frau Frings: das war ja nicht die Frage. In welcher Zeile des Kindergeldgesetzes steht denn, wieviele Bewerbungen in welchem Zeitraum geschrieben werden müssen ? Nirgendwo!!!

Es wurden ja reichlich Bewerbungen geschrieben...sogar in der Zeit des Studiums...wo es ja eigentlich garnicht nötig war.

Man soll nachweisen, dass man sich bemüht.

Warum bekommt man 195 Euro eingezogen,bloß weil man mal 4 Wochen keine Bewerbung hatte.

Wenn man Anwalt werden will, braucht man sich nicht beim Metzger bewerben, oder?

Wenn man 1x Monat keine Firma findet, die Lehrlinge braucht...im anderen Monat aber 5...reicht das nicht?

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