Hallo, ich bin selber in Elternzeit und muss dir leider ein NEIN antworten. Dies musst du angeben oder der jeweilige Arbeitgeber aus Versichrungsgründen. Dies wird dir dann angerechnet, wenn nicht sogar komplett abgezogen. Kommt drauf an wieviel du tatsächlich raus bekommst. Aber angeben musst du, sonst hättest du in dem Antrag angeben müssen das du auf Teilzeit arbeitest, dann wäre dies schon berücksichtigt. Hatte das gleiche Vorhaben, aber nix war. Jetzt ist Sie ja bald rum, dann gehts ja wieder. Viel Glück!!!!

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Hey, ich hatte das Problem eine Weile auch, jetzt habe ich es für mich selbst lösen können indem du dir jeden Tag Nagelöl um die Fingernägel bepinselst kurz einwirken lässt und dann mit einem trockenem Tuch abwischst. Das ergebniss lässt sich sehen nach ein paar tagen und sieht gleichzeitig gepflegt aus. Gibt es in jeden Drogeriemarkt. Viel Glück. Gruss

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Dadurch dass du erst dort angefangen hast u noch in der Probezeit bist, gibt es keine Sperre, du kannst aber vorab dich jetzt immer noch melden gehen, mit der wahrscheinlichkeit dass du arbeitslos werden könntest, da dein Chef dir noch nichts gesagt hat, du aber das Gefühl dafür hast! Der Arbeitgeber muss dir 3 Monate vorher bescheid geben, wenn er dich kündigen möchte/muss. Das ist seine Pflicht gesetzlich.

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Am besten die Haare nach dem Waschen nicht trocken rubbeln, damit machst du Sie nur stumpf. Kurz das Handtuch drumwickeln und dann durchkämmen, kopfüber Fönen und mit den Händen leicht dabei durchstreifen. Das klappt in ca. fünf minuten dann sind sie trocken.

Lg

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