Hallo

Wenn der neue Ehemann deiner Mutter nicht gerade dein Leiblicher Vater ist, hast du an Ihn keinerlei unterhaltsansprüche, wenn er dich mitversorgt ist das weil er es möchte, ist dazu aber nicht verpflichtet. Er muss dir deinen Unterhalt nicht sichern da wie gesagt er nicht dein Leiblicher Vater ist

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