Hallo Allerseits,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung uund bekomme Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Jobcenter.
Warum kein BAB? Das ist quasi meine "zweite" Ausbildung. Die erst3 diente aber einzig dem Zweck meinen versäumten MSA nachzuholen und danach mein Abi.
Also wie gesagt Ausbildung...
Ich bekomme während meiner Ausbildung einen gewissen Satz zur Sicherung.
Mein "Problem" ist nun, dass ich von meinem Betrieb einen großzügigen Weihnachtsbonus bekommen habe, der meinen Anspruch deutlich überschreitet.
Jetzt ist meine Frage, ob das Jobcenter auch Zahlungen von vergangenen Monaten zurück verlangen kann. Ich habe im Netz von einem Beschluss gelesen (BSG 24.04.2015 (Az.: B 4 AS 32/14 R)) der sich aber auf Hartz IV und Bonuszahlungen von Krankenkassen bezieht. Aber immerhin, ist es in meinem Fall auch eine unbestimmte einmalige Zahlung, da der Bonus jedes Jahr neu anhand der Faktura-Quote und ein paar anderen Faktoren berechnet.
Ich hatte letztes Jahr bereits den Fall, dass das Jobcenter die Bonuszahlung angerechnet hat und dann auch direkt Pauschal für dieses Jahr mit angerechnet hat für den Dezember. Ich habe deshalb für diesen Dezember auch bereits weniger bekommen. Letztes Jahr viel meine Bonuszahlung aber deutlich kleiner aus, so dass diese meinen Anspruch nicht überstieg.