Hi,
erst mal danke für die schnelle Antwort. Die Rahmenbedingungen und den Ablauf habe ich gelesen und verstanden.
Aber meine Frage beantwortet das nicht. Im Netz findet man z.B. solche Aussagen:

3. Waffenschein trotz Vorstrafen?

Trotz
Verurteilungen wegen Straftaten in der Vergangenheit können Sie
gegebenenfalls einen Waffenschein beantragen. Sie gelten nicht als
unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes, wenn Sie wegen eines
Verbrechens oder einer anderen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als einem Jahr verurteilt wurden, dieses Urteil aber schon länger
als 10 Jahre rechtskräftig ist.

Gegen Ihre Zuverlässigkeit spricht
auch nicht, wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen
einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen,
Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer
fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat verurteilt wurden und dieses
Urteil schon länger als fünf Jahre rechtskräftig ist.

Sollte gegen
Sie aktuell ein Ermittlungsverfahren laufen, so würde die Behörde bei
der Sie den Waffenschein beantragen, den Ausgang des Verfahrens abwarten
und erst dann über Ihren Antrag entscheiden.

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