Herrnke

Habe einen Roller über eine Spedition verschicken wollen. Preis war hierfür 75 EURO - Fester Termin war Mo. 18:30 - am Mo um 11 Uhr bekomme ich eine Email das die Abholung um 13 Uhr schon ist.. Da ich nicht zuhause war und ich nicht innerhalb 3 Stunden reagieren konnte wurde der Roller nicht abgeholt.

Der Käufer wurde beleidigend und drohte mir mit Körpergewalt - darauf habe ich ihm aus Angst sein Geld zurücküberwiesen...

Beweismittel: Anrufbeantworter wo gesagt wird das der Termin 18:30 doch nicht gefahren wird, sondern früher......

Jetzt habe ich den Onlineauftrag bei der Spedition widerrufen, als Antwort bekam ich:

"leider kann eine Erstattung auf Grund der von Ihnen bestätigten Transportbestimmungen (Rücktrittsklausel Punkt 2) nicht erfolgen.

Unsererseits wurde die Abholadresse erfolglos angefahren und eine 2. kostenlose Anfahrt kulanterweise angeboten.

Die 2. Anfahrt kann auf Grund Ihrer Stornierung nicht mehr erfolgen."

--- im Wiederruf der Spedition steht ----

Rücktritt Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Erstattung bei Rücktritt

Vor Transportbeginn, jedoch bereits per Vorkasse / Überweisung gezahlt, werden 50% erstattet. Innerhalb des Transportzeitraumes, bis 1 Woche vor Transportbeginn erfolgt keine Erstattung, lediglich eine eventuelle Umdisponierung TiGo - TEC ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die volle Summe erstattet.


Rücktrittsfrist Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn das Bike nicht rechtzeitig am angegebenen Ort verfügbar ist oder die Reise wegen fehlender Fahrzeugdokumente nicht angetreten bzw. nicht fortgesetzt werden kann.

Meine Frage lohnt es sich hier Anwaltlich zu klagen da ich 75 Euro bezahlt habe für nix!!! ??? Da ja das Unternehmen einen festen termin nicht eingehalten hat bzw. super kurzfristig geändert hat.

Danke - PS: ich bitte um keine Rechtsberatung sein, sondern nur grobe einschätzung

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An den Admin - bitte dieses Post löschen/doppelpost - da der Tietel fehlerhaft ist !!! Danke

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Herrnke

Habe einen Roller über eine Spedition verschicken wollen. Preis war hierfür 75 EURO - Fester Termin war Mo. 18:30 - am Mo um 11 Uhr bekomme ich eine Email das die Abholung um 13 Uhr schon ist.. Da ich nicht zuhause war und ich nicht innerhalb 3 Stunden reagieren konnte wurde der Roller nicht abgeholt.

Der Käufer wurde beleidigend und drohte mir mit Körpergewalt - darauf habe ich ihm aus Angst sein Geld zurücküberwiesen...

Beweismittel: Anrufbeantworter wo gesagt wird das der Termin 18:30 doch nicht gefahren wird, sondern früher......

Jetzt habe ich den Onlineauftrag bei der Spedition widerrufen, als Antwort bekam ich:

"leider kann eine Erstattung auf Grund der von Ihnen bestätigten Transportbestimmungen (Rücktrittsklausel Punkt 2) nicht erfolgen.

Unsererseits wurde die Abholadresse erfolglos angefahren und eine 2. kostenlose Anfahrt kulanterweise angeboten.

Die 2. Anfahrt kann auf Grund Ihrer Stornierung nicht mehr erfolgen."

--- im Wiederruf der Spedition steht ----

Rücktritt Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Erstattung bei Rücktritt

Vor Transportbeginn, jedoch bereits per Vorkasse / Überweisung gezahlt, werden 50% erstattet. Innerhalb des Transportzeitraumes, bis 1 Woche vor Transportbeginn erfolgt keine Erstattung, lediglich eine eventuelle Umdisponierung TiGo - TEC ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die volle Summe erstattet.


Rücktrittsfrist Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn das Bike nicht rechtzeitig am angegebenen Ort verfügbar ist oder die Reise wegen fehlender Fahrzeugdokumente nicht angetreten bzw. nicht fortgesetzt werden kann.

Meine Frage lohnt es sich hier Anwaltlich zu klagen da ich 75 Euro bezahlt habe für nix!!! ??? Da ja das Unternehmen einen festen termin nicht eingehalten hat bzw. super kurzfristig geändert hat.

Danke - PS: ich bitte um keine Rechtsberatung sein, sondern nur grobe einschätzung

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hier der link zur Spedition_

http://www.fahrzeugtransport.de/m_bis50ccm.htm

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Vielen Dank dann werde ich schreiben wie es war, denn es gab kein Verbotszeichen für überholen. Und nur weil einer Bock hat, kann es nicht sein das ich betraft werde....

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Minijob-Zentrale, Krankenversicherungm, Anwalt, großes?

Hallo,

ich bin auf 400€ beschäftigt. Nun bin ich das 3x mal über 400€, und mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich keine Geld bekomme für 11/2011. Man darf nur 2x über 400€ verdienen.

Die Minijob-Zentrale, hat mir nun schriftlich mitgeteilt das dies blödsinn ist, da man mehr als 2x mal im Jahr über 400€ verdien darf, solange die 4800€ im Jahr NICHT überschritten wird....

Mein Arbeitgeber hat mir dann dies schriftlich mitgeteilt...

Leider ist diese allgemeine Aussage nicht genug um Ihre Beschäftigung weiterhin als geringfügige Beschäftigung abzurechnen.

Die Beurteilung der Geringfügigkeit obliegt dem Arbeitgeber. In Ihrem Fall wurde die Beschäftigung auf Grund mehrfacher Überschreitungen sozialversicherungspflichtig beurteilt.

Wenn Sie uns ein Schreiben Ihrer Krankenkasse oder der Minijobzentrale, individuell auf Sie zugeschnitten, vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Ihre Beschäftigung im Jahr 2011 weiterhin als geringfügig anzusehen ist, kann ich die Sozialversicherungspflicht rückgängig machen!

Weder die Minijob-Zentrale, noch die Krankenversicherungen wollen mir aber ein schreiben fertig machen, obwohl mir beide gesagt haben das ich recht habe...

Kann mir jemand vielleicht helfen, was ich nun machen soll??? Hat jemand noch Tips??? Oder soll ich lieber einen Anwalt nehmen ? Leider ist das ja das Arbeitsgericht wo in 1 Instantz jeder seine Kosten trägt - lohnt sich das hier????

Oder kann ich die 400€ abstreichen???

Eine verzweifelte Maren

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Ach ja, ich habe im 11/2011 - 4300€ Gesamtbrutto für 12/2011 würde ich eine Jahresbrutto von 4700€ haben - also noch unter 4800€

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Sorry,

beginn war 01.01.2011.

Wenn es auf Steuerkarte abgerechnet wird, ist das dann rückwirkend oder erst dann ab Dezember?

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ICH HAAABBBSS ich hab einfach "Dance und wait" bei youtube eingegeben...

hier der link

http://www.youtube.com/watch?v=GR8jOJZERhs
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Wow das geht ja schnell.

aber leider nicht das was ich suche....

in diesem Video sind (ich glaube es waren 4 Frauen) die vor Kopierern tanzen. Manchmal mit Zeitraffer effekt. Ist si die richtung von david guetta..

Trotzdem danke

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Danke für eure mails,

das Problem mit dem beschweren ist nur das unser Chef uns die Schuld gibt wenn sich ein Kunde beschwert. "Dann haben wir was falsch gemacht" mein Kollege hat dafür schon eine Abmahnung bekommen, der Kunde hat sich so aufgeregt das er meinen Kollegen beschimpft und beleidigt hat auf letzte... das hatte sich aber mein Kollege nicht gefallen lassen und dann diesen "Kunden" der Tankstelle verwiesen. Da muß man sich beleidigen lassen und bekommt noch die Schuld und gratis eine Abmahnung !!!

Ich glaub es ist wirklich besser die Job zu wechseln...schade nach fast 10 Jahren..

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