Hallo Geovanny1989 Schau Dir mal Prüfungsverordnung an. Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Vom 24. Juni 2003 § 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung Die Bearbeitung der Arbeitsaufgabe einschließlich der Dokumentation ist mit 70 vom Hundert und das Fachgespräch mit 30 vom Hundert zu gewichten. (10) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Da ich mich nicht so auskenne in deinem Beruf,hoffe ich mal ich konnte ein bischen helfen Gruß Sherlock007

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Hallo cango, Eines vorweg: der Luftsicherheitsassistent/in ist keine anerkannter Ausbildungsberuf,für Ausbildungsberufe muß gem. § 4 Berufsbildungsgesetz eine Ausbildungsordnung vorliegen, das ist nicht der Fall. Es sind lediglich Kurse / Lehrgänge, die auf die jeweiligen Tätigkeiten vorbereiten. Selbst im "normalen" Bewachungsgewerbe sind diese "Abschlüsse" nichts wert, wenn du die Unterrichtung oder die Sachkunde für den Job benötigst und diese nicht Bestandteil der LuftSicherheits-Ausbildung waren. Diese Bestandteile (Unterrichtung und Sachkundeprüfung 34 GewO) sind nicht verpflichtend in der LuSi-Ausbildung integriert. Manche Schulen packen das mit drauf, damit man vielseitiger eingesetzt werden kann. Manch AG verlangt sogar die GSSK + LuSi (Bsp.: Securitas Flughafen Leipzig), damit man alle Tätigkeitsgebiete abdecken kann und die Vorgaben des Kunden erfüllt. Mg Sherlock007

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Hallo Sniperschwein, eines vorweg:Die Berufsbezeichnung: Privatdetektiv, ist kein Ausbildungsberuf.Sie ist als solche nicht geschützt. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO), und sind normale Gewerbetreibende, die gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Erkundige Dich mal bei der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht, Sitz Geldern) ZAD GmbH Postfach 87 01 63 13161 Berlin montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr Tel.: 030 - 47 30 75 01 Fax: 030 - 47 30 75 02 Vieleicht können Sie dir weiterhelfen,wünsche viel Erfolg. Mg Sherlock007

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Hallo purzel44, Zugang zur Tätigkeit Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als Sterilisationsassistent/in gibt es derzeit nicht. In der Regel sind jedoch branchenübliche Qualifikationen, die z.B. über Fachkundelehrgänge erworben werden können, erforderlich. Aber: Es gibt die fachspezifische Fortbildung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV). **Allgemeines zu den Fachkundelehrgängen ** Lehrgangsziel: Der Fachkundelehrgang I dient zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung "Technische/r Sterilisationsassistent/in", der Fachkundelehrgang II zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung "Technische/r Sterilisationsassistent/in mit erweiterter Aufgabenstellung" und unterstützt die Vermittlung der Sachkunde gem. RKI-Richtlinie Abschnitt C2.2 (vormals Anlage 7) und DIN 58946-T6. Leitungspersonal der ZSVA sollte den Fachkundelehrgang III absolviert haben. Lehrgangsinhalte (Entsprechend den Vorgaben der DGSV) Fachkunde I: Einführung – Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen – Grundlagen der Mikrobiologie - Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit - Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Medizinprodukte aufbereitet werden - Grundlagen der Desinfektion - Verfahren der Dekontamination von Medizinprodukten - Verpackung und Kennzeichnung - Instrumentenkunde - Grundlagen der Sterilisation - QM, Validierung und Dekontamination - Kommunikation und Zusammenarbeit - Medizinproduktekreislauf - Repetitionen Fachkunde II: Einführung – Bauliche und technische Grundlagen – Gesetze und Normen zur Aufbereitung von Medizinprodukten – Hygiene und Arbeitsschutz – Einblick in das Finanz- und Rechnungswesen in Einrichtungen des Gesundheitswesens – Personaleinsatz/Dienstplangestaltung – Kommunikation – Spezielle Instrumentenkunde und Aufbereitungsmethoden – Spezielle Fragen der Reinigung und Desinfektion, Validierung – Qualitätsmanagement II. Fachkunde III: Einführung – Personalführung – Betriebswirtschaft - Rechtliche Aspekte der Tätigkeiten – EDV - Qualitätsmanagement in der ZSVA. Prüfung und Prüfungszeugnis: Jeder Fachkundeabschnitt endet mit einer Fachkundeprüfung. Erfolgreichen Teilnehmern wird die Fachkunde für jeden Fachkundeabschnitt getrennt durch ein Zeugnis und ein DGSV-Zertifikat bescheinigt. Teilnahmevoraussetzungen: Zum Fachkunde I-Lehrgang: Praktische Erfahrung bei der Aufbereitung von MP. Zur Fachkunde I-Prüfung: Ab 2013 Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden á 60 Minuten auf der Grundlage des Tätigkeitskataloges der DGSV e. V. Mg Sherlock007

Zum Fachkunde II-Lehrgang: DGSV-Zertifikat der Fachkunde I.

Zur Fachkunde II-Prüfung: Berufspraxis als OP- oder Anästhesieschwester bzw. -pfleger oder Hospitation mit variabler Dauer in 3 der folgenden 5 Bereiche: Anästhesie, Endoskopie, Operationsabteilung, Intensivpflege, Ambulanz/Notaufnahme/Rettungsstelle (Minimum je 1 Tag).

Zum Fachkunde III-Lehrgang: DGSV-Zertifikat der Fachkunde II. Praktische Leitungserfahrung in einer Sterilgutversorgung und EDV-Grundkenntnisse empfehlenswert.

Zur Fachkunde III-Prüfung: Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am theoretischen Unterricht und jeweils erfolgreicher Abschluss der 5 Module nach Rahmenlehrplan des FK III-Lehrganges der DGSV e. V. / SGSV.

Teilnahmegebühr: Fachkundelehrgang I: EUR 744,- ab 2013: EUR 1.116,- Fachkundelehrgang II: EUR 744,- Fachkundelehrgang III: EUR 1.973,- Alle Preise zzgl. Prüfungsgebühr EUR 96,-, zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel: STERIASSISTENT

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