Hallo drucker98, Detektiv kann jeder werden – auch ohne einen Schulabschluss! Da der Beruf des Detektivs zu den nicht geschützten Berufen gehört, kann man durchaus auch mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss den Einstieg in den Beruf des Detektivs schaffen. Da sich aber immer mehr junge Menschen für eine Tätigkeit als Detektiv interessieren, verlangen viele Detekteien als Arbeitgeber mittlerweile auch Mittlere Reife oder Abitur als Eingangsvoraussetzung. Einfach mal telefonisch nachfragen oder auf der Homepage der Detekteien nachsehen! Brauche ich unbedingt eine Ausbildung, um als Detektiv arbeiten zu können? Eine Detektivausbildung nicht unbedingt, eine Ausbildung grundsätzlich schon. In den meisten Fällen ist eine verwandte Ausbildung in einem Beruf wie bei der Polizei, im Sicherheitswesen oder als Bürokauffrau / Bürokaufmann bei Arbeitgebern im Detekteibereich sehr gern gesehen. Eine Ausbildung zum Detektiv ist oft nicht Einstellungsvoraussetzung, dies variiert natürlich von Detektei zu Detektei. Die Ausbildung zum Detektiv an einer Detektivschule kann auch neben der beruflichen Tätigkeit am Wochenende absolviert werden. Wie finde ich ein seriöses Ausbildungsinstitut für Detektive? Sie sollten darauf achten, daß die Detektivschule bzw. die Detektivausbildung von der IHK oder dem Bund deutscher Detektive zertifiziert bzw. anerkannt ist, denn sonst laufen Sie Gefahr, Geld für eine Ausbildung auszugeben, die dann letztendlich kein Plus bei der Jobsuche bedeutet. Zu den Zugangsvoraussetzungen zählen: - Mindestalter 24 Jahre - erweiterter oder qualifizierter Hauptschul- bzw. Realschulabschluss - abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium - nachweisbare Berufserfahrung - Polizeiliches Führungszeugnis. MG Sherlock007

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Hallo Geovanny1989 Schau Dir mal Prüfungsverordnung an. Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Vom 24. Juni 2003 § 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung Die Bearbeitung der Arbeitsaufgabe einschließlich der Dokumentation ist mit 70 vom Hundert und das Fachgespräch mit 30 vom Hundert zu gewichten. (10) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Da ich mich nicht so auskenne in deinem Beruf,hoffe ich mal ich konnte ein bischen helfen Gruß Sherlock007

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Hallo AnissaAnissa, ob diese auch den Qualitätsstandart erfüllt ist fraglich. Ich kann nur die ZAD (Die ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE diese trägt seit ihrer Gründung im Jahr 1986 das Fachwissen von verschiedenen nationalen und internationalen Detektivverbänden zusammen) empfehlen. Die Kosten für den Intensivlehrgang betragen für die gesamte Bildungsmaßnahme 3.500,- EUR und sind in monatlichen Raten von 10 x 350,- EUR fällig.ODER:Die Kosten für den Kombi-Kurs betragen für die gesamte Bildungsmaßnahme 3.388,- EUR und sind in monatlichen Raten von 22 x 154,- EUR fällig.Die zusätzlich anfallenden Kosten zur Beschaffung von Sekundärliteratur sowie die Unterbringungs- und Verpflegungskosten anlässlich der Seminare betragen ca. 320,- EUR und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die ZAD bietet seit Februar 2011, auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit der IHK Kassel, den Lehrgangsteilnehmern die Möglichkeit, den Lehrgang mit einem IHK Fachzertifikat abzuschließen.(ZAD Geprüfter Privatermittler ). Dieses Fachzertifikat ist bei seriösen Detekteien,sowie bei den Bundesverbänden annerkant. Aber bedenke,ist nicht gerade billig.Habe selber diese Fortbildung durchlaufen.(Mit Abschluss). Du kannst Dich ja mal schlau machen, hier die Adresse: ****ZAD GmbH Postfach 87 01 63 13161 Berlin** montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr Tel.: 030 - 47 30 75 01 Fax: 030 - 47 30 75 02 e-mail: info@z-a-d.de** Mg Sherlock007

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Hallo cango, Eines vorweg: der Luftsicherheitsassistent/in ist keine anerkannter Ausbildungsberuf,für Ausbildungsberufe muß gem. § 4 Berufsbildungsgesetz eine Ausbildungsordnung vorliegen, das ist nicht der Fall. Es sind lediglich Kurse / Lehrgänge, die auf die jeweiligen Tätigkeiten vorbereiten. Selbst im "normalen" Bewachungsgewerbe sind diese "Abschlüsse" nichts wert, wenn du die Unterrichtung oder die Sachkunde für den Job benötigst und diese nicht Bestandteil der LuftSicherheits-Ausbildung waren. Diese Bestandteile (Unterrichtung und Sachkundeprüfung 34 GewO) sind nicht verpflichtend in der LuSi-Ausbildung integriert. Manche Schulen packen das mit drauf, damit man vielseitiger eingesetzt werden kann. Manch AG verlangt sogar die GSSK + LuSi (Bsp.: Securitas Flughafen Leipzig), damit man alle Tätigkeitsgebiete abdecken kann und die Vorgaben des Kunden erfüllt. Mg Sherlock007

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Hallo Jamtolive, Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es noch immer keine Regelung hinsichtlich der Detektiv Ausbildung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass das Berufsbild des Detektivs nicht offiziell anerkannt ist, was auch einen staatlich anerkannten Abschluss unmöglich macht. Dennoch werden mittlerweile Lehrgänge angeboten, in denen man auf das Aufgabenfeld eines Detektivs vorbereitet wird. (wie zb.die ZAD). Ein selbstständiger Privatdetektiv hat keinen Arbeitgeber, der für die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aufkommt. Dies ist aufgrund der höheren Kosten erst einmal von großem Nachteil. Wendet man sich an eine gesetzliche Krankenversicherung, zahlt man schließlich erheblich mehr als ein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Sofern die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen wird, muss eine Detektei grundsätzlich eine Umsatzsteuer berechnen. Diese beläuft sich auf 19 Prozent des Gesamtpreises und ist vom Kunden zu tragen. Für eine Detektei kann dies von großem Vorteil sein. Schließlich ist man somit zum Vorsteuerabzug berechtigt, was eine gravierende Ersparnis hinsichtlich der Betriebsausgaben mit sich bringt. Wenn die Gründung einer Detektei ansteht, ist unter Umständen ein Zuschuss von staatlicher Seite anzufordern. Dieser sogenannte Gründungszuschuss wird bei einer Existenzgründung gewährt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. In dieser Hinsicht ist zunächst einmal der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 von größter Relevanz. Der Zuschuss wird nämlich nur gewährt, sofern ein entsprechender Anspruch vorhanden. Ein selbstständiger Privatdetektiv muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, damit die hieraus resultierenden Einnahmen zu versteuern sind. Hierfür wendet sich der baldige Detektiv an die zuständige Behörde und verlangt den 4seitigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Ausfüllen dieses Dokumentes gestaltet sich relativ einfach, weshalb ein Steuerberater nicht unbedingt von Nöten ist. Auch wenn die meisten Detektive viel zu tun haben, ist man vor einer mangelnden Auftragslage nie geschützt. Speziell nachdem ein Großauftrag abgeschlossen wurde, der einen voll und ganz einspannte, kann es sehr schwierig sein, im direkten Anschluss neue Auftraggeber zu finden. Diese Tatsache macht vielen selbstständigen Detektiven schwer zu schaffen. Schließlich muss ein beständiges Einkommen erzielt werden. Bezüglich des Detektiv Honorars gibt es keinerlei Vorschriften. Somit kann der Preis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer grundsätzlich frei verhandelt werden. Dennoch haben die meisten Detektive feste Stundensätze, von denen sie im Regelfall nicht abweichen. Ein gewöhnlicher Detektiv verlangt zum Beispiel je Stunde ein Honorar von 50 bis 110 Euro. usw. usw, Und inder heutigen Zeit,ist es sehr schwieig geworden. Also klare Antwort.Nein Mg Sherlock007

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Hallo Sniperschwein, eines vorweg:Die Berufsbezeichnung: Privatdetektiv, ist kein Ausbildungsberuf.Sie ist als solche nicht geschützt. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO), und sind normale Gewerbetreibende, die gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Erkundige Dich mal bei der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht, Sitz Geldern) ZAD GmbH Postfach 87 01 63 13161 Berlin montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr Tel.: 030 - 47 30 75 01 Fax: 030 - 47 30 75 02 Vieleicht können Sie dir weiterhelfen,wünsche viel Erfolg. Mg Sherlock007

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Hallo Freiburg2010 **Die IHK-Sachkundeprüfung ist gemäß Gewerbeordnung zwingend erforderlich ** bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. City­streifen), beim Einsatz zum Schutz vor Ladendieben (z. B. als Einzelhandelsdetektiv), bei Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. als Türsteher, auch ohne Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen). Unabhängig von diesen Vorgaben wird heute die IHK-Sachkundeprüfung von fast allen Sicherheitsunternehmen bei Einstellungen gefordert. Mg Sherlock007

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Hallo Markkof, Inhalte der Prüfung sind Fragen zu den Bereichen: - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - das Strafrecht (StGB) - das bürgerliche Recht (BGB) - Grundlagen der Sicherheitstechnik inkl. Brandschutz - das Waffenrecht - die Unfallverhütungsvorschriften (heute genannt: „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“) - das Gewerberecht - der Datenschutz.

Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten, es sind 72 Ankreuzfragen (Multiple-Choice) zu beantworten. Die anschliessende mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten. Wenn man sich gut vorbereitet dürfte es kein problem sein diese prüfung zu bestehen. Aus meiner Sicht ist es nicht schwerer und auch nicht leichter es liegt, wie schon von anderen erwähnt, an der mangelnden Vorbereitung! Zu packen ist die SKP aber für jeden der nicht ganz auf sein kleines Köpfchen gefallen ist und auch nicht zu faul ist die nötigen Lektüren aufmerksam und dauerhaft zu studieren. Also: lernen,lernen,lernen. Wünsche Dir viel Erlog Mg Sherlock007

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Hallo purzel44, Zugang zur Tätigkeit Eine rechtlich geregelte Ausbildung für eine Tätigkeit als Sterilisationsassistent/in gibt es derzeit nicht. In der Regel sind jedoch branchenübliche Qualifikationen, die z.B. über Fachkundelehrgänge erworben werden können, erforderlich. Aber: Es gibt die fachspezifische Fortbildung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV). **Allgemeines zu den Fachkundelehrgängen ** Lehrgangsziel: Der Fachkundelehrgang I dient zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung "Technische/r Sterilisationsassistent/in", der Fachkundelehrgang II zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung "Technische/r Sterilisationsassistent/in mit erweiterter Aufgabenstellung" und unterstützt die Vermittlung der Sachkunde gem. RKI-Richtlinie Abschnitt C2.2 (vormals Anlage 7) und DIN 58946-T6. Leitungspersonal der ZSVA sollte den Fachkundelehrgang III absolviert haben. Lehrgangsinhalte (Entsprechend den Vorgaben der DGSV) Fachkunde I: Einführung – Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen – Grundlagen der Mikrobiologie - Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit - Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Medizinprodukte aufbereitet werden - Grundlagen der Desinfektion - Verfahren der Dekontamination von Medizinprodukten - Verpackung und Kennzeichnung - Instrumentenkunde - Grundlagen der Sterilisation - QM, Validierung und Dekontamination - Kommunikation und Zusammenarbeit - Medizinproduktekreislauf - Repetitionen Fachkunde II: Einführung – Bauliche und technische Grundlagen – Gesetze und Normen zur Aufbereitung von Medizinprodukten – Hygiene und Arbeitsschutz – Einblick in das Finanz- und Rechnungswesen in Einrichtungen des Gesundheitswesens – Personaleinsatz/Dienstplangestaltung – Kommunikation – Spezielle Instrumentenkunde und Aufbereitungsmethoden – Spezielle Fragen der Reinigung und Desinfektion, Validierung – Qualitätsmanagement II. Fachkunde III: Einführung – Personalführung – Betriebswirtschaft - Rechtliche Aspekte der Tätigkeiten – EDV - Qualitätsmanagement in der ZSVA. Prüfung und Prüfungszeugnis: Jeder Fachkundeabschnitt endet mit einer Fachkundeprüfung. Erfolgreichen Teilnehmern wird die Fachkunde für jeden Fachkundeabschnitt getrennt durch ein Zeugnis und ein DGSV-Zertifikat bescheinigt. Teilnahmevoraussetzungen: Zum Fachkunde I-Lehrgang: Praktische Erfahrung bei der Aufbereitung von MP. Zur Fachkunde I-Prüfung: Ab 2013 Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden á 60 Minuten auf der Grundlage des Tätigkeitskataloges der DGSV e. V. Mg Sherlock007

Zum Fachkunde II-Lehrgang: DGSV-Zertifikat der Fachkunde I.

Zur Fachkunde II-Prüfung: Berufspraxis als OP- oder Anästhesieschwester bzw. -pfleger oder Hospitation mit variabler Dauer in 3 der folgenden 5 Bereiche: Anästhesie, Endoskopie, Operationsabteilung, Intensivpflege, Ambulanz/Notaufnahme/Rettungsstelle (Minimum je 1 Tag).

Zum Fachkunde III-Lehrgang: DGSV-Zertifikat der Fachkunde II. Praktische Leitungserfahrung in einer Sterilgutversorgung und EDV-Grundkenntnisse empfehlenswert.

Zur Fachkunde III-Prüfung: Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am theoretischen Unterricht und jeweils erfolgreicher Abschluss der 5 Module nach Rahmenlehrplan des FK III-Lehrganges der DGSV e. V. / SGSV.

Teilnahmegebühr: Fachkundelehrgang I: EUR 744,- ab 2013: EUR 1.116,- Fachkundelehrgang II: EUR 744,- Fachkundelehrgang III: EUR 1.973,- Alle Preise zzgl. Prüfungsgebühr EUR 96,-, zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel: STERIASSISTENT

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Hallo Wrightwil, hier eine Aufstellung: Besondere Voraussetzungen für eine Einstellung in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst: Die zweieinhalbjährige Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, die dreijährige Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und die zweijährige Laufbahnausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst für Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium erfordern unterschiedliche Qualifikationen. Mittlerer Polizeivollzugsdienst: -Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand (möglichst mit abgeschlossener Berufsausbildung). -Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung bzw. schließen diese in Kürze ab. -Sie können sich in englischer Sprache verständigen. -Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 27 Jahre am Tag der Einstellung. Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Termine für Bewerbung und Einstellung erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einstellungsberater. Gehobener Polizeivollzugsdienst: -Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung. -Sie sind nicht älter als 33 Jahre am Tag der Einstellung. -Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache. Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Weitere Informationen über Einstellungsvoraussetzungen, Termine für Bewerbung sowie Einstellung erhalten Sie auf Anforderung von dem in Ihrer Nähe ansässigen Einstellungsberater. Adresse des Einstellungsberater in Hessen :

Hessen, Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen

Volkmar Prettin Thomas Reinhardt Thomas Theibach Sandra Vogt

Bundespolizeiakademie Einstellungsberatung Niedervellmarsche Straße 50 34233 Fuldatal

Tel.: 0561 9367-6060 Fax: 0561 9367-6009 E-Mail: bpolak.d4eb.fdt@polizei.bund.de

Die Bewerbungsunterlagen erhalten sie nach telefonischer Rücksprache von Ihrem zuständigen Einstellungsberater.

Ich hoffe ich konnte Dir Helfen. Gruss Sherlock007

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Hallo diabelku, eine Aufnahmeprüfung zur SFK gibt es nicht. Nur Lehrgänge die auf die IHK Sachkundeprüfung vorbereiten. Gruss Sherlock007

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Hallo bonnie87, den Meister für Schutz- und Sicherheit IHK. Abgesehen von wenigen weiterführenden Studiengängen ist der Meister für Schutz- und Sicherheit der höchste Abschluss im Bewachungsgwerbe. Neben den allgemeinen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten, sind Meister in der Lage umfangreiche kaufmännsiche und organisatorische Prozesse kompetent abzuarbeiten. Sie haben ein breites Wissenssprektrum und werden somit vorrangig in Führungspositionen eingesetzt. ODER: Sicherheitsfachwirt FHVD,- Bachelor of Arts in Sicherheits-Management,- MBA-Weiterbildungsstudien Gang „Strategisches Management mit Schwerpunkt Security Gruss Sherlock007 Management“,- BBA und MBA Vertiefungsrichtung Business Security

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Hallo asker123 hier: Berufsausbildung: Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre) (§ 4 BBiG), Berufsausbildung: Fachkraft für Schutz und Sicherheit ( 3 Jahre ) (§ 4 BBiG), Fortbildung : Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Weiterbildung f. Seiteneinsteiger) (§ 54 BBIG), Aufstiegsfortbildung : Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (§ 53 BBiG). Ich hoffe das ich helfen konnte. MG Sherlock007

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Hallo kaiser099, Also: Seit Januar 2002 gibt es die geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK),Diese neue Qualifizierung löst die „Geprüfte Werkschutzfachkraft“ am Arbeitsmarkt ab. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (ehemals „IHK Geprüfte Werkschutzfachkraft“) verdienen je nach Bundesland unterschiedlich. Bei verdi gibt es einen Manteltarif. Auf www.verdi.de kannst du diese einsehen. Mg Sherlock007

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Hallo crazy30, Also : Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung : Mit dieser Qualifikation sind Sie nur begrenzt einsatzfähig (nur Tätigwerden im „Nicht-Öffentlichen Bereich“ (z.B. im Objekt- und Werkschutz, im Empfangs-/Pfortendienst, Geld- und Werttransport, etc.). In Arbeiten in „Öffentlichen Bereichen“ (z.B. auf Straßenfesten, bei öffentlichen Veranstaltungen oder in Kaufhäusern, Diskothekentürsteher, City-Streife, etc.) ist dies nicht ausreichend. Es fehlt an grundlegenden rechtlichen Kenntnissen haben und auch im Umgang mit Menschen sind Sie nicht ausreichend geschult. Hier empfiehlt sich dann die Sachkundeprüfung. Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung Möchtest du weitreichendere Einsatzmöglichkeiten haben, so bietet sich die „Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung“ an. Mit erfolgreichem Abschluss darfst du nun zusätzlich auch im öffentlichen Bereich (z.B. Im Veranstaltungsschutz, als Ladendetektiv, als Diskothekentürsteher und als City-Streife) tätig werden. Mit bestehen der mündlichen und schriftlichen Prüfung haben Sie vor allem Wissen über die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Kenntnisse im Umgang mit Menschen erworben.

Mg Sherlock007

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Hallo AdamIdrison, Der Schein ist nicht einer Ausbildung gleichzustellen,vergleich es eher mit einem Gesundheitschein /aufklärung in der Gastronomie! zusätzlich zur einer Fortbildung/ in einem anerkanntem Sicherheitsunternehmen gibt es noch meist auch Vor Ort Weiterbildungsmassnahmen die später deinem Unternehmen die Voraussetzungen verleihen und ein Qualitätssegment bescheinigen! (Umgang mit Waffen,Sicherheitsstandarte,Qualitätsman… usw) Diese brauchst du als Chef weil du später zu deinen Kunden mit einer Mappe in der Hand was vorlegen musst/solltest! Deweiteren brauchst du vorab Kontakte,zu Baustellen,zu Messeabteilungen usw Um abzusehen ob Aufträge deine Planung decken! (Wieviele Mitarbeiter zu Anfang? Kostenfragen usw) Erfahrungen mit kleinaufträgen bringen zu grösseren.(kleinere Clubs,kleine Goldwertgeschäfte mit höchstens 1-2 Sicherheitsleuten.) Häufig bestehen die Firmen durch Subunternehmertum,also grösseren Sicherheitsfirmen mit Leuten aushelfen.(gern auf B.stellen) Die KKH-innung wird dir weiterhelfen und dir die noch Notwendigen Voraussetzungen erklären,Gewerbeschein,Ausbilderbeschein… usw.) Beim Arbeitsamt suchst du nach finanzielle Planungshilfen (Starter 07 und so weiter,Vorsicht vieles ist gestrichen worden,und weitere Massnahmen an Kalkulationsgeschicke im Rahmen eines Zeitfensters gegliedert! D.h du solltest auch im Umgang mit Unternehmungsplanung nicht hinterm Berg stehn. den eine gute Kalkulation ist am Anfang wesentlich wichtiger! (Buchhaltung Personalplanung,Material,Werbung,Fortbil… Steuer usw.) Mg Sherlock007

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Hallo Jamtolive, Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.

Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der gewisse Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausübt oder ausüben will - dies gilt für Selbständige, gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter ebenso wie für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen.

Seit dem 1. Januar 2003 ist für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich: - Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreifen), - Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandelsdetektive), - Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher). Bei der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeit muss die Prüfung vor Beginn abgelegt werden. Für Personen, die am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre oder mit Unterbrechungen tätig waren, galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2005, um die Sachkundeprüfung nachzuholen. Mg Sherlock007

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Hallo snank, normalerweise bekommst Du eine Bescheinigung direkt nach der mündlichen Prüfung,ausgehändigt. Frag nochmal bei deiner zuständigen IHK nach ,und mache dennen klar das du diese Bescheinigung für deine Bewerbung brauchst. Mit der bewerbung, würde ich an deiner Stelle noch warten, bis dies geklärt ist. Mg Sherlock007

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Hallo Markkof, Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung: Inhalte der Prüfung sind Fragen zu den Bereichen: - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - das Strafrecht (StGB) - das bürgerliche Recht (BGB) - Grundlagen der Sicherheitstechnik inkl. Brandschutz - das Waffenrecht - die Unfallverhütungsvorschriften (heute genannt: „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“) - das Gewerberecht - der Datenschutz. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten, es sind 72 Ankreuzfragen (Multiple-Choice) zu beantworten. Die anschliessende mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten. Mit erfolgreichem Abschluss darfst Du nun zusätzlich auch im öffentlichen Bereich (z.B. Im Veranstaltungsschutz, als Ladendetektiv, als Diskothekentürsteher und als City-Streife) tätig werden. Mit bestehen der mündlichen und schriftlichen Prüfung hast du vor allem Wissen über die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Kenntnisse im Umgang mit Menschen erworben. Mg Sherlock007

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Hallo Wrightwil , also folgendes: Besondere Voraussetzungen für eine Einstellung in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst : Die zweieinhalbjährige Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, die dreijährige Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und die zweijährige Laufbahnausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst für Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium erfordern unterschiedliche Qualifikationen. Mittlerer Polizeivollzugsdienst: Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand (möglichst mit abgeschlossener Berufsausbildung). Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung bzw. schließen diese in Kürze ab. Sie können sich in englischer Sprache verständigen. Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 27 Jahre am Tag der Einstellung.

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Die Termine für Bewerbung und Einstellung erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einstellungsberater. Gehobener Polizeivollzugsdienst : Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung. Sie sind nicht älter als 33 Jahre am Tag der Einstellung.Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Weitere Informationen über Einstellungsvoraussetzungen, Termine für Bewerbung sowie Einstellung erhalten Sie auf Anforderung von dem in Ihrer Nähe ansässigen Einstellungsberater. Höherer Polizeivollzugsdienst Weiter zu den aktuellen Stellenausschreibungen Initiativbewerbungen werden nicht angenommen. Informationen erhalten Sie beim Auswahldienst der Bundespolizei per E-Mail unter E-Mail an den Auswahldienst bei der Bundespolizeiakademie. Mg Sherlock007

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