Liebe Fussballerin,
leider kann deine Klassenlehrerin das Jugendamt einschalten. Aber was soll dir das schon anhaben? Wir hatten ein ähnliches Problem an meiner Schule, wo der Lehrer einer Schülerin mit Depressionen das Jugendamt aufgehetzt hat. Ich kann dir aus meiner erfahrung heraus sagen, das da nichts wirklich schlimmes bei rauskommen wird.
Laut Gesetz ist deine Lehrerin NICHT dazu verpflichtet mit dir und deinem Psychologen über deine Angstörung, so leid es mir tut, zu reden! Allerdings muss sie, vorallem wenn du lange deswegen nicht in der Schule warst, sich mit dem Problem einmal richtig auseinandersetzen, da diese Fehlzeit ja ein Störfaktor für dein späteres Berufsleben sein kann. Dazu kommt noch, das sie dir gegebenenfalls Nachhilfestunden anbieten, sowie sämtliche Privatlehrer informieren muss. Das erstmal zu der Gesprächsverweigerung.
Das mit dem Jugendamt ist noch so eine Sache. Deine Lehrerin kann selbstverständlich das Jugendamt einschalten, eine andere Sache ist aber, ob es reagiert! ;) Denn das einzige, was es tun kann, ist dir Hilfe anzubieten, und dich natürlich zu diversen Gesprächen einladen, bei denen du DEINE Sicht schildern sollst. Da deine Lehrerin damit automatisch zur Rede gestellt wird, ist ein positiver Ausgang für dic sicher, denn was soll das Jugendamt schon tun? Weder du kannst etwas für deine Belastung, noch jemand anderes!
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen, auch wenn ich jetzt kein Experte oder so bin! Ganz Liebe Grüße, Shayenne Marie