Seit 2005 sieht das Berufsbildungsgesetz die Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern vor. Büroberufe eignen sich sehr gut, da man sie prima mit den Betreuungszeiten vereinbaren kann + man immer am selben Ort ist (notfalls genau weiß, wie man schnell in die Kita kommt um das krank gewordenen Kind abzuholen). Aber es lassen sich fast alle Berufe in Teilzeit erlernen. Voraussetzung ist nur, dass a) der Betrieb zustimmt und b) die Kammer zustimmt. Die Kammern haben meistens eine eigene Ansprechperson für Teilzeitausbildungen. Ist das grundsätzliche OK erteilt, stellt man später zusammen mit dem Betrieb einen formlosen Antrag an die Kammer (... möchte wegend er Betreuung meines einjährigen Kindes den Beruf in TZ: 25 bzw. 30 Wochenstunden, erlernen.....) und bittet sie um Eintragung des Ausbildungsverhältnisses. --- Dass Betriebe einer Teilzeitlösung nicht zustimmen (für die sie ja auch nur anteilige Ausbildungsvergütung zahlen), liegt meistens nur an ihrem Bedarf: wenn z. B. Stoßzeiten im Betrieb außerhalb der üblichen Kinderbetreuungszeiten liegen. Informiere dich bei der Agentur für Arbeit, das ist auch wegend er Finanzierung des Lebensunterhalts wichtig.

Noch beachten solltest du: wenn du unter 21 Jahre bist, verlängern sich manche TZ-Ausbildungen (bei 25 Wochenstunden) auf vier Jahre Ausbildungsdauer. Frag einfach die Kammern!

...zur Antwort

Büroberufe eignen sich sehr gut, da man sie prima mit den Betreuungszeiten vereinbaren kann + man immer am selben Ort ist (notfalls genau weiß, wie man schnell in die Kita kommt um das krank gewordenen Kind abzuholen). Aber es lassen sich fast alle Berufe in Teilzeit erlernen. Voraussetzung ist nur, dass a) der Betrieb zustimmt und b) die Kammer zustimmt. Im Falle des Berufswunschs Maler/Lackierer ruf doch die Handwerkskammer an, die haben meistens eine eigene Ansprechperson für Teilzeitausbildungen. Ist da grundsätzliche OK erteilt, stellt man später zusammen mit dem Betrieb einen formlosen Antrag an die Kammer (... möchte wegend er Betreuung meines einjährigen Kindes den Beruf in TZ: 25 bzw. 30 Wochenstunden, erlernen.....) und bittet sie um Eintragung des Ausbildungsverhältnisses. --- Dass du zu wenig schaffst, kann also bei dieser Stundenzahl nicht sein, es gibt höchstens Firmen, die mit ihren Malern morgens auf den Bau fahren und dann alle zusammen mit dem Bus abends zurück.

Noch beachten solltest du: wenn du unter 21 Jahre bist, verlängern sich manche TZ-Ausbildungen (bei 25 Wochenstunden) auf vier Jahre Ausbildungsdauer. Frag einfach die Kammern!

...zur Antwort

Uff, bist du jung. Bei Älteren würde ich fragen, woher kommt denn der Bauch, trinkst du vllt. Bier oder machst du überhapt Sport. Bei dir würde ich sagen, das ist Veranlagung (ich kenne viele sehr Schlanke, die trotzdem immer einen Bauchansatz haben). Außer dass ich sagen würde, mach dir bloss nicht zu viele Gedanken, ist es natürlich so, dass gezielter Muskelaufbau hilft. Nicht nach zwei Wochen, aber wenn du es ernst meinst, suchst du dir im Google unter Bauchmuskeln + Aufbau drei Übungen aus, die du konsequent morgens oder abends lange genug durchhältst und machst das einfach zu deinem Lebensalltag. Am besten natürlich (nach einiger Zeit) eine halbe Stunde. Bei Kraftsportarten sagt man, ab 30 min pro Trainingseinheit baut man Kondition/Muskeln auf. Man darf auch nie zu sehr außer Atem kommen, sonst werden nicht die eingelagerten Fettreserven angegriffen. Lies dich mal ein. Und vor allen Dingen: kauf dir hin und wieder einfach ein Oberteil, das dir gefällt und andere Bereiche betont! Freu dich, dass Du ansonsten schlank bist!

...zur Antwort

Teilzeitausbildung ist im § 8 BBIG geregelt. Ein formloser Antrag genügt, er sollte aber vom Betrieb* und* von dir unterzeichnet sein. Also ein Schreiben, in dem der Grund für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit genannt wird (Betreuung des Kindes), Wochenarbeitsstundenzahl (30, lese ich), und das reicht eigentlich. An welche Kammer geht denn der Brief? IHK und HWK kennen das Modell und behandeln es als Routine.

...zur Antwort

Du kannst die Bedingungen für eine TZ-Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (§ 8) nachlesen. Man muss einen Angehörigen pflegen oder ein Kind betreuen, sonst darf man die Wochenarbeitszeit nicht verkürzen (und die zuständige Kammer stimmt der Teilzeitvariante nicht zu). Abgestimmt werden muss grundsätzlich mit dem Betrieb, danach stellt man den Antrag bei der Kammer.

...zur Antwort

-die Punktprobe geht. Aber der S ist (1|2). Probier mal aus.

Du kannst auch die erste Ableitung des Graphen gleich Null setzen und ausrechnen. Beispiel: f(x) = x²+4x f '(x) = 2x+4 Scheitelpunkt: f '(x) = 0 => 0 = 2x+4 => 2x = -4 => x = -2 f(-2) = -4 => S (-2|-4)

f(x) = x²+4x = x*(x+4) => Nullstellen bei -4 und 0 => Scheitel in der Mitte, also bei -2 f(-2) = -4 => S (-2|-4)

...zur Antwort

wlichtig ist natürlich noch, dass dir deine Eltern (die ja Empfänger des Kindergeldes sind) dieses auch überlassen.

...zur Antwort

Das ist wohl kein geringfügiger Job, also wahrscheinlich eher nicht. Prüf doch mal, wie es ist, wenn du dich für einen Studienplatz beworben hast und keinen bekommen hast (Absage als Nachweis). Dann wäre dies ein Überbrückungsjahr. Allerdings weiß ich nicht, was man während dieser Überbrückung alles machen darf (Praktikum ja, viel Geld verdienen - nein)

...zur Antwort

Au wei, gestern war ich wohl zu müde, jetzt sehe ich es selber, Taste "smart hub" und man ist in den apps drin .......

...zur Antwort

Ich find's ganz OK weil deine Eltern dir wohl ziemlich viel extra bezahlen, sogar Kino und Schwimmbad und so weiter. Sogar Geschenke für Freunde. Es kommt nicht so drauf an, wie viel deine Eltern verdienen, sonst würden ja die Kinder von reichen Eltern gleich besser stehen. Und so ein Nebenjob kann auch ganz witzig sein - ich denke mal, du gehst aufs Gymnasium? Dann bist du ja noch nicht im Abi un du kannst ein paar Sachen ausprobieren.

...zur Antwort