nochmals ein nachtrag:

Es kann nicht sein, dass man vom Vermieter bewusst in einer schimmelbefallenen Wohnung "reingelogen" wird und sich dann der Vermieter hinstellen darf und sagen kann "So, jetzt haben sie nach meiner Lüge die Wohung ja angenommen und Vertrag unterschrieben und nun müssen sie mir die Gelegenheit geben, den Schimmel zu beseitigen"- never! Wir leben doch nicht nach den Gesetzen der Straße frei dem Motto "wer gerissener und stärker ist, hat Recht"...

Hätte ich die Wohnung in dem schimmligen Zustand NACH einer eingehenden Besichtigung akzeptiert, könnte man sagen, dass ich die Wohnung trotz Schimmel genommen habe oder den Schimmel grob verkannt habe und ich nun dem Vermieter die Chance geben muss, den Schaden zu beheben. Aber all das und somit die Einräumung einer Frist zu Beseitigung, entfällt in meinen Augen, wenn ich die Wohnung im vorhanden Zustand sehe und VOR der Überahme die Mängel erkenne und diese nicht akzeptieren will. Es geht ja nicht um ausgeschlagene Fliesen oder heruntergerissenen Tapeten, diese Schäden müsste ich hinnehmen und eine Frist zur Beseitigung einräumen, sondern um Schimmel, also um einen potentiellen gesundheitsgefährdenen Mangel der Mietsache selbst.

Niemand kann dich zwingen diesen Mangel hinzunehmen, wenn man diesen auch rechtzeitig erkennt oder nicht grob verkennt.

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also, liebe Leute.

Ich bin heute einfach mit einem eigens erstellten "Mietaufhebungsvertrag" und der festen Absicht mich auf nichts einzulassen und mir mein Recht auf eine schimmelfreie Beziehung einer Wohnung, nicht nehmen zu lassen, um 11Uhr in den Büros der Hausverwaltung erschienen.

Ich komme also an und melde mich bei der Sekräterin an. Sie ruft ihre Chefin im Büro oben an und dann das "Lieber Herr X, meine Chefin hat heute doch keine Zeit. Sie meinte nur, dass sie uns viele Probleme bereiten und dass dies kein guter Start für ein Mietverhältnis ist. Wir lösen den Vetrag einfach auf und das ohne Kündigungsfrist, aber nur aus reiner Kulanz, also denken sie nicht, sie wären im Recht" - AHA!!!! Einfach so, aber ich muss sagen, dass ich am Tag zuvor eine E-Mail verfasst hatte mit einigen in meinen Augen schlüssigen Gesetzeszitaten und recht deutlichen Vorwürfen im Sinne von "absichtlich verschwiegenen Mangel etc. Ich habe der Sekräterin sofort den Aufhebungsvertrag vor die Nase gelegt und gefordert, dass man mir den Vertrag bald unterschrieben zukommen lassen soll. Die Frau bestätigte den Empfang und wollte von mir noch den Originalvertrag wieder zurück haben (mit schriftlicher Bestätigung über die Abgabe des Vetrages). Keine 2 Stunden später war die Wohnung bei "immobilienscout 24" wieder online und ist unter Status seit dem 1.Mai bezugsbereit.

Für mich ist die Sache somit erledigt, auch wenn ich noch den unterschriebenen Aufhebungsvetrag abwarte. Die Abgabe des Originalvertrages und dem Fakt, dass ich nie Schlüssel bekommen habe, dürfte aber auch reichen, sollte mir Hausverwaltung den Aufhebungsvetrag doch nicht unterschreiben. Zumal der Aufehebungsvetrag ja auch mündlich gilt und ich zudem einen Zeugen habe.

Was meint ihr dazu? Kann ich endlich wieder beruhigt schlafen??

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Also Leute,

Der Vormieter hat bei der Übergabe gesagt, dass er den Schimmel vor knapp 2 Jahren angezeigt hat. Der Vermieter hat dann einen Fachmann rausgeschickt, der den Schimmel für nicht gesundheitsschädigend eingestuft hat. Aber den Schimmel haben sie trotzdem nicht entfernt und der Vormieter hat sich "nicht mehr wirklich darum gekümmert". Dem Vermieter war also die gesamte Schimmel-Problematilk absolut und ganz klar bewusst und er hat auch bestätigt, dass es daran liegt, dass es die Fenster ganz neu und die Wohnung eher alt ist. Auch auf Nachfrage, ob es außer der Renovierung sonstiges zu klären/machen gäbe, haben Vormieter/Vermieter alles verneint und von einer "tollen, nicht problembehafteten Wohnung gesprochen".

Ich bleibe dabei, dass es nicht sein kann, dass man mich in eine "Schimmelwohnung" reinredet und dann verlangt, dass ich einziehe und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung einräumen soll. Es kann mir doch keiner das Recht nehmen, nicht in eine Schimmelwohnung zu ziehen- egal, ob nun leichter Schimmel oder schnell zu beseitigender Schimmel. NIEMAND kann einem dieses Recht nehmen.

Ich habe morgen um 11Uhr einen Termin bei der Hausverwaltung und berichte euch dann nochmal!

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Bei der 1. Besichtigung geht doch kein Schwein hin und schiebt Gardinen oder Möbeln des aktuellen Mieters beiseite, um nach Schimmel zu suchen, oder?! Es geht bei der 1. Besichtigung doch um einen groben Überblick über die Zimmeranordnung, der Größe usw.

Erst bei einer eingehenden Besichtigung erstellt man doch eben solch ein Übernahmeprotokoll, also hier bei der 2.Besichtigung ohne Möbel im Haus. Wenn es mir dort nicht aufgefallen wäre, ok. Aber mir ist der Schimmel ja bei dieser Besichtigung aufgefallen, also VOR Abnahme der Wohnung im bekannten Zustand.

Außerdem meinte der Makler, dass die Fenster sehr neu und das Gebäude eher alt sei und dass der Schimmel daher stammt. Ob nun vermeidbar in Zukunft oder nicht oder immer wieder auftretend- ich will nicht in eine Wohnung mit Schimmel einziehen.

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DIe Wohnung gefällt uns, aber darum geht es doch gar nicht!

Ich will nicht in eine Wohnung ziehen, bei der es von vornherein Schimmel gibt. Hätte man mir vorher gesagt "da ist Schimmel, wir machen das aber weg" und hätte ich dem zugestimmt, dann wäre es ok. Aber die haben nichts darüber gesagt, auch auf Nachfrage, ob denn außer Renovierung sonst etwas zu besprechen gäbe.

Es kann ja nicht sein, dass man mich "verarscht" und dann sagt "so, nun hast du unterschrieben und musst uns die Chance geben den Schimmel zu beseitigen.

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Erstmal vielen, vielen Dank für die ganzen Antworten!!

Ich kann mir vorstellen, dass man nach einem Einzug und nach Unterschreibung des Übernahmeprotokolls dem Vermieter die Beseitigung erst einmal erlauben muss. Aber vor dem Einzug? Das kann doch nicht sein, dass der Vermieter einen in eine Schimmelwohnung reinredet und dann sagt, dass ich nun einziehen muss und ihm die Beseitigung mit 2-3 Wochen Frist erlauben muss. Ich will nicht eine Wohnung mit Schimmel und dieses Recht kann mir doch keiner nehmen.

Ich habe vor Einzug gefragt, was alles gemacht werden muss oder was noch an der Wohnung zu bemängeln ist und es hieß ledglich Renovierungsarbeiten. Bei der 1.Besichtigung war es 19Uhr und man hatte vielleicht 10 Minuten mit 5,6 anderen Interessente. Wer geht da an die Fenster, schiebt die Gardinen bei Seite und guckt sich alle Leisten und Fugen in der Wohnung an. Die 1. Besichtigung ist doch dafür da, um einen groben Überblick über die Räumlichkeiten, die Größe und Anordung der Zimmer zu erhalten. Selbst den Vormieter haben wir alle vor Ort befrgat, ob denn alles bisher in Ordnung war und ob sie mit allem zufrieden waren. Jetzt meinte der Vormieter bei der Übergabe, dass er den Schimmel vor 2 Jahren schon gemeldet habee, ein Sachverständiger seitens des Vermieters mal vor Ort war und behauptet hat, es sei kein gesundheitsschädigender Schimmel. Der Vormieter war dann "zu faul der Sache noch weiter auf die Spur zu gehen". Dass heißt dem Vermieter war dieses Problem durchaus bekannt!!

Bei der 2. Besichtigung und bei der Erstellung des Übernahmeprotokoll habe ich den Schimmel entdeckt und sofort reklamiert. Im Vertrag steht ja, dass ich die Wohnung "so übernehme wie auf dem Übernhameprotokoll nach "einegehender Besichtigung." Genau bei dieser eingehenden Beschtigung weigere ich mich nun die Wohnung zu übernehmen.

Ich wohne noch zu Hause, also entstehen mir keinerlei Schäden, ich will einfach nicht in die Wohnung!

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