nochmals ein nachtrag:
Es kann nicht sein, dass man vom Vermieter bewusst in einer schimmelbefallenen Wohnung "reingelogen" wird und sich dann der Vermieter hinstellen darf und sagen kann "So, jetzt haben sie nach meiner Lüge die Wohung ja angenommen und Vertrag unterschrieben und nun müssen sie mir die Gelegenheit geben, den Schimmel zu beseitigen"- never! Wir leben doch nicht nach den Gesetzen der Straße frei dem Motto "wer gerissener und stärker ist, hat Recht"...
Hätte ich die Wohnung in dem schimmligen Zustand NACH einer eingehenden Besichtigung akzeptiert, könnte man sagen, dass ich die Wohnung trotz Schimmel genommen habe oder den Schimmel grob verkannt habe und ich nun dem Vermieter die Chance geben muss, den Schaden zu beheben. Aber all das und somit die Einräumung einer Frist zu Beseitigung, entfällt in meinen Augen, wenn ich die Wohnung im vorhanden Zustand sehe und VOR der Überahme die Mängel erkenne und diese nicht akzeptieren will. Es geht ja nicht um ausgeschlagene Fliesen oder heruntergerissenen Tapeten, diese Schäden müsste ich hinnehmen und eine Frist zur Beseitigung einräumen, sondern um Schimmel, also um einen potentiellen gesundheitsgefährdenen Mangel der Mietsache selbst.
Niemand kann dich zwingen diesen Mangel hinzunehmen, wenn man diesen auch rechtzeitig erkennt oder nicht grob verkennt.