Muss sie das Autoradio nun aber "zusätzlich" anmelden oder "neu", wenn ich meine Teilnehmernummer angegeben habe? Wie ist es mit den Kontodaten? Kann / wird die Gebühr für ihr Autoradio von ihrem Konto abgebucht (werden), wenn ich meine Teilnehmernummer angebe und die Gebühr für Radio und Fernseher von einem anderen Konto abgebucht wird, als die Autoradiogebühr von ihr?
Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?
Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden (Quelle: GEZ).
Da sie ihr eigenes Geld verdient, ihren Erstwohnsitz zu mir legen will und ihr eigenes Auto hat, das auf sie läuft, muss sie ihr Autoradio anmelden (so verstehe ich den Abschnitt der GEZ).
Ich will mich ja nicht (nochmal) bei der GEZ anmelden, sondern meine Freundin (wegen des Autoradios).