Schönen guten Tag liebe Community,
Ich habe ein Wohnberechtigungsschein (auch bekannt als Paragraph 5-Schein) beantragt und habe ein paar Fragen dazu, da ich kaum Erfahrung bzw. keine Ahnung dazu habe.
1)
Kann ich mich trotz WBS-Schein bei normalen Wohnungen (also Wohnungen bei denen es nicht erforderlicht/keine Angabe ist) bewerben?
2)
Ist es möglich dem Vermieter oder Vermittler/Makler eine Bürgschaft
UND? / ODER?
ein WBS anzubieten?
3)
Wie hoch wäre die eigentliche Miete wenn ein WBS Schein angenommen wäre? Wie viel müsste ich dann bezahlen?
Ich bedanke mich ganz herzlichst für schnelle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen