Antwort
Wer keine Ahnung hat, sollte vielleicht einfach mal den Rand halten!
In der "Norm", um es genau zu sagen, der Din Norm 5008 steht sehr wohl, dass juristische Personen mit Titel und der Berufsbezeichnung in der Anrede angesprochen werden!
"Titel, Berufsbezeichnungen usw. (z. B. Professor, Rechtsanwalt ...) werden nach der Anrede Frau bzw. Herrn geschrieben. Diese Bezeichnungen werden ausgeschrieben und entsprechend mit weiblichen Endungen versehen. Hier in dieser Zeile steht der Professorentitel, wenn er ehrenhalber verliehen wurde. Hier bitte nicht abkürzen."
Auch nachzulesen hier: http://www.sekretaria.de/din_5008.prefix-A.html